Bundesgerichtshof hebt Freispruch nach tödlichen Messerstichen vor Würzburger Club auf
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Freispruch im Würzburger Messerprozess aufgehoben.
Die Entscheidung fiel wegen Rechtsfehlern in der Beweiswürdigung des Landgerichts.
Hintergrund der Tat
Am 17. September 2023 kam es vor dem Club „Studio“ in Würzburg zu einer blutigen Auseinandersetzung.
Ein damals stark alkoholisierter Mann stach mit einem Messer auf drei Personen ein.
Ein Clubbesucher starb, zwei weitere wurden verletzt.
Nach Feststellungen des Landgerichts war der Angeklagte kurz zuvor selbst angegriffen worden.
Er wurde geschubst, gestoßen und mehrfach geschlagen. Dabei erlitt er unter anderem einen Trommelfellriss.
Sekunden vor der Messerattacke soll er erneut heftig gestoßen und geschlagen worden sein.
Der später Getötete griff in die Situation ein.
Entscheidung des Landgerichts
Das Landgericht konnte den Ablauf unmittelbar vor den Messerstichen nicht eindeutig klären.
Trotz umfangreicher Beweisaufnahme blieb der genaue Hergang unklar.
Im Zweifel nahm das Gericht die für den Angeklagten günstigste Variante an.
Es sah sein Handeln gegenüber dem Getöteten und einem Verletzten als Notwehr.
Bei der dritten verletzten Person ging das Gericht von einem Irrtum über die Notwehrlage aus.
Dieser Irrtum schließe eine Strafe aus.
Einschreiten des Bundesgerichtshofs
Die Staatsanwaltschaft und Nebenkläger legten Revision ein.
Der BGH stellte Lücken in der Beweiswürdigung fest.
Das Landgericht habe zu hohe Anforderungen an die Überzeugungsbildung gestellt.
Dadurch sei der Zweifelssatz falsch angewendet worden.
Neuer Prozess angeordnet
Der BGH hob das Urteil auf und verwies den Fall zurück.
Eine andere Schwurgerichtskammer muss den Prozess nun neu verhandeln.
Dort wird der gesamte Sachverhalt erneut geprüft.
