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Bundesnotbremse wird entschärft

CDU und SPD einigen sich auf Kompromiss

Bundesnotbremse wird entschärft
CDU und SPD einigen sich auf Kompromiss
Ausgangssperre wird um eine Stunde verkürzt.

Die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD haben sich heute nach zum Teil schwierigen Diskussionen und heftiger gegenseitiger Kritik im Vorfeld auf einen Kompromiss bei der Ausgestaltung der bundeseinheitlichen „Bundesnotbremse“ geeinigt. Das erklärten heute am Nachmittag Abgeordnete beider Parteien.

Demnach wird der bislang umstrittenste Punkt etwas entschärft: Die nächtliche Ausgangssperre. Hier hatte es in den vergangenen Tagen teils kräftige Kritik gegeben und es wurde sogar mit einer Blockade im Bundesrat gedroht.
In dem ursprünglichen Entwurf aus dem Kanzleramt war für Kommunen mit einer Inzidenz über 100 eine nächtliche Ausgangssperre von 21:00 bis 05:00 vorgesehen. Hier gibt es jetzt abends generell eine Stunde Aufschub, die neue Sperre soll also ab 22:00 Uhr gelten. Morgens bleibt es bei 05:00 Uhr.
Jogger oder Spaziergänger dürfen sich bis Mitternacht außerhalb der eigenen Wohnung aufhalten, allerdings nur allein.

Das sogenannte Click & Collect im Einzelhandel, also das Abholen vorab bestellter Waren soll weiterhin erlaubt sein, der erste Entwurf hatte noch eine komplette Schließung vorgesehen.
Die Außenanlagen von Zoos und botanischen Gärten dürfen doch geöffnet bleiben.
Analog zu den Frisören sollen auch Fußpfleger ihre körpernahen Dienstleistungen ausführen dürfen.

Eine Verschärfung gibt es aber auch: Der zuletzt in vielen Diskussionen und TV-Talkrunden kontrovers besprochene Grenzwert für den Präsenzunterricht wird von der bisherigen Grenze von 200 auf 165 abgesenkt. Kommunen, deren Inzidenz über diesen Wert steigt, müssen dann komplett in den Distanzunterricht wechseln. Neue Studien hatten zuletzt gezeigt, daß auch Schulen seit der Virusmutation B 1.1.7 vermehrt für die Verbreitung der Infektionslage verantwortlich sind.

Mit den nun beschlossenen Änderungen speziell bei der Ausgangssperre glaubt die Regierungskoalition, dass Klagen weniger Chancen haben werden. Aktuell werden bundesweit gegen die von den Ländern erlassenen Ausgangssperren jeden Tag zahlreiche Eilverfahren und Klagen eingereicht. Laut SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich sei man “der festen Überzeugung, dass das ein tragbarer Bereich ist, der auch der Überprüfung aufseiten der Gerichte standhalten kann”.

Auch erwarte man eine bessere Zustimmung der Oppositionsparteien, so Mützenich weiter. Man habe nun “Hinweise, die auch aus der Opposition gekommen sind”, aufgenommen. Alle Parteien seien „herzlich eingeladen“, sich dem Gesetzesentwurf anzuschließen. Das wird aber schwierig. So kündigte die FDP direkt nach Bekanntgabe des neuen Entwurfes an, auch weiterhin dagegen stimmen zu wollen und auch der aktuell allgegenwärtige Mahner, SPD Gesundheitsexperte Karl Lauterbach meldete sich bereits enttäuscht zu Wort.
Die Aufweichung der Ausgangssperre werde den Lockdown verlängern und die neue, niedrigere Grenze für die Schulschließungen bei 165 gehe nicht weit genug.

Der Gesetzgebungsprozess wird im Laufe der Woche durch die benötigten Lesungen im Bundestag gehen und dürfte dann bald beschlossen werden.
Ab dann kann die Bundesregierung übrigens keine Verordnungen mehr ohne eine Einbeziehung des Bundestages mehr beschließen. Diese Möglichkeit zum Regieren per Verordnung war in der bisherigen Version noch enthalten, offensichtlich wollte sich die Regierung damit ein schnelles Instrument gegen den Widerstand aus den Ländern und von der Opposition schaffen.
Die Streichung war aber unbedingte Bedingung der SPD für die generelle Zustimmung zum Gesetz.

Nach Inkrafttreten soll das Gesetz solange Gültigkeit behalten, wie die Regierung eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellt, längstens jedoch bis zum 30. Juni 2021.

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