Bundespolizei nimmt Duisburger Fußballfan nach “Böllerwurf” am Düsseldorfer Hauptbahnhof fest – vier Kinder und ein Reisender verletzt
Düsseldorf - Notarzt - Videoaufzeichnungen
Bundespolizei nimmt Duisburger Fußballfan nach “Böllerwurf” am Düsseldorfer Hauptbahnhof fest – vier Kinder und ein Reisender verletzt
Am 10. November 2024 erreichte gegen 17.05 Uhr eine Gruppe von rund 350 Anhängern des Fußballvereins MSV Duisburg den Düsseldorfer Hauptbahnhof auf Gleis 11/12.
Ein 29-jähriger MSV-Fan entzündete nach Betreten der Haupthalle einen großen Knallkörper und warf diesen unachtsam in die Menschenmenge hinter sich. Der “Böller” explodierte inmitten einer Gruppe
von Kindern.
Im Anschluss versuchte der Tatverdächtige in Richtung Hinterausgang (Bertha-von-Suttner-Platz)
zu flüchten, wurde jedoch nach wenigen Metern von Bundespolizisten gestellt und festgenommen.
Durch die Explosion erlitten fünf Personen Verletzungen, darunter vier Kinder im Alter von 9, 11, 11 und 11 Jahren. Die Verletzungen umfassten vor allem Knalltraumata. Ein Kind trug zusätzlich eine Fußverletzung davon.
Die Geschädigten wurden durch Rettungssanitäter und einen Notarzt auf der Dienststelle der Bundespolizei medizinisch erstversorgt. Der 24-jährige Geschädigte und zwei der verletzten Kinder wurden zur weiteren Untersuchung in eine örtliche Klinik verbracht. Die Kinder befanden sich zum Zeitpunkt der Versorgung in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten.
Der Tatverdächtige wies bei Festnahme einen Atemalkoholwert von 2,32 Promille auf. Eine gerichtsmedizinische Blutentnahme wurde durch den zuständigen Bereitschaftsrichter des
Amtsgerichts Düsseldorf angeordnet.
Die Tat konnte durch Videoaufzeichnungen und einen Zeugen zweifelsfrei dokumentiert und dem Beschuldigten zugeordnet werden. Reste des gezündeten pyrotechnischen Gegenstands konnten am Tatort nicht mehr festgestellt werden.
Gegen den Tatverdächtigen wird nun ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet. Sollte sich herausstellen, dass die Verletzten bleibende Schäden davontragen, könnte eine Anzeige wegen schwerer Körperverletzung erfolgen.