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Bundespolizei nimmt zwei gesuchte Männer bei Grenzkontrollen fest

20. Oktober 2026 4 Minuten gelesen
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Symbolfoto - Freigabe unter der Quellenangabe "Bundespolizei" für redaktionelle Zwecke

Lindau: Bundespolizei nimmt zwei gesuchte Männer bei Grenzkontrollen fest

Bei Grenzkontrollen in Lindau und auf der Autobahn A96 hat die Bundespolizei am Wochenende vom 17. bis 18. Oktober 2026 zwei Männer festgenommen und anschließend in Justizvollzugsanstalten gebracht. Gegen beide lagen richterliche Haftbefehle vor. Besonders auffällig: Einer der Männer hatte bereits ein Einreiseverbot bis zum Jahr 2030 und war erst wenige Tage zuvor nach Österreich zurückgewiesen worden. Dennoch versuchte er erneut, nach Deutschland einzureisen.

Grenzkontrollen in Lindau: 33-Jähriger trotz Einreiseverbot unterwegs

Bereits am Freitagabend, 16. Oktober, kontrollierten Beamte der bayerischen Grenzpolizei in Lindau-Zech einen 33-jährigen ukrainischen Staatsangehörigen. Der Mann wollte die Grenze zu Fuß passieren, konnte jedoch lediglich einen Reisepass vorzeigen.

Deshalb übergaben die bayerischen Grenzpolizisten den Mann an die zuständige Bundespolizei. Bei der anschließenden Überprüfung stellten die Beamten fest, dass gegen ihn seit rund einem Jahr ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland bestand. Dieses Verbot gilt noch bis zum Jahr 2030.

Außerdem ergaben die polizeilichen Ermittlungen, dass der 33-Jährige bereits wegen schweren Diebstahls und Bandendiebstahls eine Freiheitsstrafe verbüßt hatte. Nach Angaben der Bundespolizei war er erstmals Ende 2023 nach Deutschland eingereist.

Bereits drei Tage zuvor nach Österreich zurückgewiesen

Besonders bemerkenswert ist der zeitliche Ablauf. Denn erst am 13. Oktober hatten Beamte der Bundespolizei in Freilassing denselben Mann beim Versuch einer unerlaubten Einreise aufgegriffen.

Da der Ukrainer gegen seine bestehende Wiedereinreisesperre verstieß, wiesen ihn die Einsatzkräfte nach Österreich zurück. Allerdings versuchte er nur drei Tage später erneut, über die Grenze nach Deutschland zu gelangen.

Darüber hinaus stellten die Lindauer Bundespolizisten fest, dass das Ausländeramt Leonberg eine Aufenthaltsermittlung zu dem 33-Jährigen veranlasst hatte.

Die Beamten leiteten deshalb ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz ein. Anschließend führten sie den Mann am Samstagvormittag, 17. Oktober, beim Amtsgericht Kempten vor.

Nach der richterlichen Entscheidung brachten die Einsatzkräfte den 33-Jährigen zur Untersuchungshaft in die Justizvollzugsanstalt Kempten.

Zweite Festnahme bei Grenzkontrolle auf der A96

Nur wenige Stunden später gelang der Bundespolizei ein weiterer Fahndungserfolg. Am Samstagabend, 17. Oktober, kontrollierten Lindauer Bundespolizisten an der Kontrollstelle Sigmarszell auf der Autobahn A96 einen 25-jährigen rumänischen Autofahrer.

Während der Überprüfung seiner Personalien schlug der Fahndungscomputer an. Gegen den Mann lag ein Sicherungshaftbefehl des Amtsgerichts Augsburg vor.

Wie die Bundespolizei mitteilte, hatte ein Gericht den 25-Jährigen bereits im Jahr 2024 wegen Diebstahls zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Allerdings wurde er während der Bewährungszeit erneut straffällig.

Deshalb bestand gegen ihn ein richterlicher Sicherungshaftbefehl, den die Bundespolizisten bei der Kontrolle vollstreckten.

Beide Männer in Justizvollzugsanstalten eingeliefert

Am Sonntagvormittag, 18. Oktober, führten die Beamten den rumänischen Staatsangehörigen beim Amtsgericht Augsburg vor. Anschließend brachten sie ihn in die Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen.

Somit endeten die Grenzkontrollen in Lindau und an der A96 mit zwei Festnahmen. Während sich der 33-jährige Ukrainer in Untersuchungshaft befindet, erfolgte die Inhaftierung des 25-jährigen Rumänen aufgrund eines Sicherungshaftbefehls.

Die beiden Fälle stehen nach den vorliegenden Informationen nicht miteinander in Verbindung. Allerdings zeigen sie, dass die Bundespolizei bei Grenzkontrollen nicht nur Einreisevoraussetzungen überprüft, sondern auch bestehende Fahndungsausschreibungen und Haftbefehle feststellen kann.

Bundespolizei kontrolliert an der deutsch-österreichischen Grenze

Die Bundespolizei führt im Grenzgebiet regelmäßig Kontrollen durch. Dabei überprüft sie unter anderem Ausweisdokumente, Einreiseberechtigungen und mögliche Fahndungseinträge.

Weitere Informationen zu den Aufgaben der Bundespolizei finden Interessierte auf der offiziellen Internetseite der Bundespolizei.

Informationen zu den rechtlichen Voraussetzungen der Einreise und des Aufenthalts in Deutschland bietet außerdem das Aufenthaltsgesetz.

Darüber hinaus informiert die Bayerische Polizei über ihre Aufgaben und die polizeiliche Sicherheitslage im Freistaat.

Quelle: Bundespolizei. Bei der Erstellung dieses Beitrags wurden KI-Werkzeuge unterstützend eingesetzt. Die redaktionelle Verantwortung liegt beim Herausgeber.

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