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Bundespolizei stellt Springmesser-in der Luftsicherheitskontrolle fest

1. Juli 2025 1 Min. Lesezeit
Springmesser Flughafen Köln

Anzeige gegen Reisenden aus Remscheid

Am 30. Juni 2025 stellte die Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn eine verbotene Waffe sicher.

Während der Luftsicherheitskontrolle entdeckten Beamte ein Springmesser im Handgepäck eines Reisenden.

Der 48-jährige Mann stammt aus Remscheid und besitzt die türkische Staatsangehörigkeit.

Das Messer wies eine Klingenlänge von 11,5 Zentimetern auf.

Nach dem deutschen Waffengesetz (WaffG) ist ein Springmesser dieser Art verboten.

Das Mitführen stellt einen Verstoß gegen das Waffengesetz dar.

Die Bundespolizei stellte das Messer sicher.

Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Die Tatverdachtsmomente beziehen sich auf das Waffengesetz sowie das Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG).

Nach Abschluss der Maßnahmen durfte der Reisende seinen Flug nach Çukurova in der Türkei antreten.

Die Bundespolizei erinnert in diesem Zusammenhang an die strengen Sicherheitsvorgaben im Luftverkehr.

Verbotene Gegenstände im Handgepäck können strafrechtliche Folgen haben.

  • Köln-Bonn

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