
Bundespolizei stellt Stichwaffen bei Grenzkontrolle sicher
Oberaudorf - Grenzkontrollen - Waffengesetz
Springmesser dabei: Strafanzeige und 1.800 Euro Sicherheitsleistung
Die Bundespolizei hat am Dienstag (25. März) bei Grenzkontrollen auf einer Landstraße nahe
Oberaudorf einen serbischen Pkw-Fahrer und seinen kroatischen Beifahrer vorläufig
festgenommen.
Der Fahrzeugführer wurde der versuchten illegalen Einreise beschuldigt, sein mit gleich
drei Messern ausgerüsteter Begleiter des mehrfachen Verstoßes gegen das Waffengesetz.
Bei der grenzpolizeilichen Kontrolle der Insassen des Autos mit serbischen Kennzeichen,
konnte sich der Mann am Steuer nicht mit den Papieren ausweisen die für die Einreise in
die Bundesrepublik erforderlich gewesen wären.
Der Mitfahrer händigte eine kroatische Identitätskarte aus, allerdings fanden die Bundespolizisten
in seinem Reisegepäck ein “Springmesser“, bei dem die Klinge auf Knopfdruck herausschnellt, sowie ein “Einhandmesser”, das über eine einhändig feststellbare Klinge verfügt. Bei der Durchsuchung des
Kroaten entdeckten die Beamten in dessen Hosentasche noch ein weiteres Springmesser.
Demnach wurde dem 27-Jährigen vorgeworfen in zwei Fällen ein Vergehen und in einem Fall
eine Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz begangen zu haben. Alle drei Stichwaffen
wurden sichergestellt.
Auf Anordnung der verständigten Rosenheimer Staatsanwaltschaft musste der kroatische Staatsangehörige als Sicherheit für das anstehende Strafverfahren vorab 1.800 Euro hinterlegen. Um sowohl diesen Betrag als auch die sichergestellten Stichwaffen “erleichtert” konnte der Mann seine
Reise fortsetzen.
Dem Serben hingegen wurde die Einreise in die Bundesrepublik verweigert. Der 28-Jährige musste
nach Österreich zurückkehren, nachdem er wegen eines unerlaubten Einreiseversuchs angezeigt
worden war.