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Bundespolizei stoppt 12-Jährigen nach Diebstahl – verbotene Feuerwerkskörper sichergestellt

17. November 2025 2 Min. Lesezeit
Diebstahl am Essener Hauptbahnhof

Bundespolizei beschlagnahmt 60 Böller von 12-Jährigem

Die Bundespolizei greift am Nachmittag des 16. November am Essener Hauptbahnhof ein, nachdem Mitarbeitende einer Drogerie einen Diebstahl melden. Die Beamten treffen kurz darauf auf einen 12-jährigen Jungen, der im Verdacht steht, Kosmetikartikel entwendet zu haben. Der Fall sorgt für besonderes Aufsehen, weil die Einsatzkräfte bei der Durchsuchung des Kindes nicht nur mutmaßliches Diebesgut, sondern auch unerlaubte Feuerwerkskörper sicherstellen. Der Diebstahl am Essener Hauptbahnhof entwickelt sich damit zu einem Vorgang mit sprengstoffrechtlicher Relevanz.

Beamte entdecken illegale Böller in Einkaufstüte

Als die Bundespolizisten den Jungen kontrollieren, finden sie in seiner mitgeführten Einkaufstüte gleich drei Pakete mit jeweils 20 verbotenen Böllern. Die pyrotechnischen Gegenstände fallen unter das Sprengstoffgesetz und dürfen weder von Minderjährigen geführt noch ohne spezielle Erlaubnis besessen werden. Die Einsatzkräfte beschlagnahmen das Material umgehend, um mögliche Gefahren auszuschließen. Auch dieser Teil des Geschehens fällt klar unter die Diebstahl am Essener Hauptbahnhof-Ermittlungen.

Junge verweigert jede Aussage

Auf die Funde angesprochen, reagiert der 12-Jährige nicht und macht keinerlei Angaben zum Hintergrund des Diebstahls oder zur Herkunft der Feuerwerkskörper. Die Beamtinnen und Beamten bringen den Jungen zur Bundespolizeiwache. Dort informieren sie seine Mutter über die Lage. Die Erziehungsberechtigte erklärt, dass ihr Sohn selbstständig nach Hause kommen soll. Die Einsatzkräfte folgen dieser Entscheidung nach der Identitätsfeststellung.

Bundespolizei leitet Ermittlungsverfahren ein

Nach Abschluss der Maßnahmen entlassen die Beamtinnen und Beamten den Jungen. Trotz seines Alters halten sie die gesetzlichen Schritte ein und eröffnen ein Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls sowie wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz. Der Fall unterstreicht, wie früh Kinder in strafrechtlich relevante Situationen geraten können und wie sensibel Sicherheitsbehörden solche Fälle behandeln. Der Diebstahl am Essener Hauptbahnhof bleibt daher Gegenstand weiterer Ermittlungen.

Weitere regionale Meldungen finden Leserinnen und Leser unter BlaulichtMYK News sowie aktuelle deutschlandweite Ereignisse im Bereich Sicherheit unter Deutschland. Offizielle Informationen der Bundespolizei stehen zudem über die Website der Behörde unter bundespolizei.de bereit.

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