Bei einer Grenzkontrolle sind drei Kosovaren am Sonntagvormittag (11. Oktober 2026) ins Visier der Bundespolizei geraten. Die Beamten kontrollierten ein Fahrzeug mit drei Männern im Alter von 26, 35 und 39 Jahren. Dabei entdeckten sie gefälschte Dokumente, bestehende Einreiseverbote und mehrere Fahndungstreffer.
Die Kontrolle hatte für alle drei Männer Konsequenzen. Bundespolizisten nahmen zwei von ihnen fest. Zwei Männer mussten inzwischen mit einem Linienflug in den Kosovo zurückkehren.
Grenzkontrolle: Fahrer zeigt gefälschte Dokumente
Bereits bei der Überprüfung des Fahrers stellten die Einsatzkräfte Unregelmäßigkeiten fest. Der 39-jährige Kosovare zeigte eine kroatische Identitätskarte vor. Diese erwies sich jedoch als Fälschung.
Auch der mitgeführte Führerschein war gefälscht. Anschließend überprüften die Bundespolizisten die tatsächlichen Personalien des Mannes. Dabei stellte sich heraus, dass er nicht nach Deutschland einreisen durfte.
Die Beamten nahmen den 39-Jährigen fest. Ihn erwarten mehrere Strafverfahren. Dazu zählen unter anderem Urkundenfälschung, unerlaubte Einreise und Fahren ohne Fahrerlaubnis.
26-Jähriger mit Einreiseverbot und mehreren Fahndungstreffern
Auch die Kontrolle des 26-jährigen Beifahrers brachte weitere Erkenntnisse. Der Mann konnte sich zwar ordnungsgemäß ausweisen, durfte jedoch ebenfalls nicht nach Deutschland einreisen.
Die Behörden hatten ihn bereits in der Vergangenheit abgeschoben. Zudem bestand gegen ihn weiterhin ein gültiges Einreise- und Aufenthaltsverbot.
Deshalb steht der 26-Jährige im Verdacht, versucht zu haben, unerlaubt nach Deutschland einzureisen.
Mehrere Staatsanwaltschaften suchten nach dem Mann
Bei der Überprüfung seiner Personalien entdeckten die Bundespolizisten weitere Fahndungstreffer.
Die Staatsanwaltschaft Marburg suchte nach dem Mann wegen einer noch offenen Geldstrafe. Diese stammte aus einer früheren Verurteilung wegen Diebstahls.
Außerdem suchten die Staatsanwaltschaften Gießen, Darmstadt und Wetzlar im Zusammenhang mit Diebstahlsverfahren nach seinem Aufenthaltsort.
Die Staatsanwaltschaft Gießen hatte zusätzlich eine Aufenthaltsermittlung wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz veranlasst.
Die Bundespolizei verweigerte dem 26-Jährigen die Einreise. Am Montag (12. Oktober) musste er mit einem Linienflug in den Kosovo zurückkehren.
Auch dritter Kosovare durfte nicht einreisen
Bei der Grenzkontrolle der drei Kosovaren überprüften die Beamten schließlich auch den dritten Fahrzeuginsassen.
Der 35-Jährige verfügte ebenfalls nicht über die notwendigen Voraussetzungen für eine Einreise nach Deutschland.
Wegen seiner unzureichenden Dokumente leiteten die Bundespolizisten ein Strafverfahren wegen des Verdachts der versuchten unerlaubten Einreise ein.
Anschließend nahmen sie den Mann fest. Auch ihn brachten die Behörden am Montag mit einem Linienflug zurück in den Kosovo.
Zwei Festnahmen nach Kontrolle der Bundespolizei
Die Grenzkontrolle der drei Kosovaren führte somit zu zwei Festnahmen, mehreren Strafverfahren und zwei Zurückweisungen.
Während die beiden jüngeren Männer bereits in den Kosovo zurückkehren mussten, machte die Bundespolizei keine weiteren Angaben zum anschließenden Verbleib des 39-jährigen Fahrers.
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Bei der Erstellung dieses Beitrags wurden KI-Werkzeuge unterstützend eingesetzt. Inhaltliche Prüfung und redaktionelle Verantwortung liegen bei „Blaulicht Report“.
