Haftbefehl, Einreiseverbot, Zurückweisung: Heftiger Kontrolleinsatz an der Grenze
Die Bundespolizei Freilassing hat am Mittwoch und in der Nacht zum Donnerstag bei mehreren Kontrollen im Grenzraum zahlreiche Verstöße festgestellt. Dabei stoppten die Beamten am Bahnhof Freilassing, am Grenzübergang Saalbrücke sowie an der Kontrollstelle auf der A8 mehrere Reisende. In zwei Fällen vollstreckte die Polizei Haftbefehle. Zudem wiesen die Einsatzkräfte mehrere Personen nach Österreich beziehungsweise in den Kosovo zurück.
Einreise trotz Verbots am Bahnhof Freilassing gestoppt
Für einen 35-jährigen Äthiopier endete die Reise am Mittwochmittag, 18. März, bereits am Bahnhof Freilassing. Die Bundespolizei Freilassing kontrollierte den Mann in einem grenzüberschreitenden Zug. Er konnte keine Ausweisdokumente vorlegen. Die Überprüfung seiner Personalien ergab außerdem ein bis Februar 2029 gültiges Einreise- und Aufenthaltsverbot.
Die Beamten brachten den 35-Jährigen zur weiteren Sachbearbeitung zur Dienststelle der Bundespolizei nach Freilassing. Gegen ihn besteht der Verdacht der versuchten unerlaubten Einreise trotz bestehenden Einreise- und Aufenthaltsverbots. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wiesen ihn die Einsatzkräfte noch am selben Tag nach Österreich zurück.
Slowakischer Reisender ohne Freizügigkeitsrecht und ohne Ticket
Nur kurze Zeit später geriet am Bahnhof Freilassing ein weiterer Reisender in den Fokus der Beamten. Die Bundespolizei Freilassing kontrollierte in einem Einreisezug einen 35-jährigen Slowaken. Dabei stellten die Einsatzkräfte fest, dass ihm bis April 2030 das Recht auf Freizügigkeit entzogen worden war. Damit ist ihm die Einreise in die Bundesrepublik untersagt.
Zusätzlich konnte der Mann kein gültiges Ticket für die Zugfahrt vorweisen. Die Beamten erstatteten deshalb auch Anzeige wegen des Verdachts des Erschleichens von Leistungen. Nach Abschluss aller Maßnahmen wiesen die Einsatzkräfte auch ihn nach Österreich zurück.
Haftbefehl an der Saalbrücke vollstreckt
Am Mittwochabend gelang den Bundespolizisten am Grenzübergang Saalbrücke zudem ein Fahndungstreffer. Dort kontrollierten die Beamten einen 24-jährigen Rumänen, der als Mitfahrer in einem Fahrzeug unterwegs war. Die Überprüfung ergab einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Landshut.
Da der Mann die verhängte Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis nicht begleichen konnte, lieferten ihn die Behörden am folgenden Tag in eine Justizvollzugsanstalt ein.
Kontrolle an der A8: Kosovare überschreitet Aufenthaltsdauer
Im Rahmen weiterer Kontrollen überprüfte die Bundespolizei Freilassing am Mittwoch auch Reisende an der Kontrollstelle auf der A8. Dabei stellten die Beamten bei einem 45-jährigen Kosovaren fest, dass er seine zulässige Aufenthaltsdauer im Schengenraum bereits um 18 Tage überschritten hatte.
Zwar wies sich der Mann mit einem gültigen kosovarischen Reisepass sowie einem gültigen Schweizer Visum für einen Kurzaufenthalt aus, dennoch besteht gegen ihn der Verdacht der versuchten unerlaubten Einreise. Am Donnerstag erfolgte seine Zurückweisung per Flug vom Flughafen Memmingen in den Kosovo.
Weiterer Haftbefehl bei Buskontrolle auf der A8
Zu einem weiteren Fahndungserfolg kam es in den frühen Morgenstunden des Donnerstags, 19. März, bei der Kontrolle eines Reisebusses an der A8. Bei der Überprüfung eines 39-jährigen slowenischen Insassen stellten die Beamten einen Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft München II fest.
Der Mann war wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Da er den geforderten Betrag vor Ort nicht begleichen konnte, lieferten ihn die Einsatzkräfte noch am selben Tag in eine Justizvollzugsanstalt ein. Dort muss er nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von 80 Tagen verbüßen.
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