Hessen

Bundespolizei verbietet im Bahnhof Fulda das Mitführen von Waffen und gefährlichen Gegenständen

Fulda - Waffengesetz - Polizei

Verbot des Mitführen von Waffen, Messern und gefährlichen Gegenständen für den Bahnhof Fulda

Fulda – 

Die Bundespolizei weist darauf hin, dass für den Zeitraum vom 16. Juni 2023, 15:00 Uhr, bis zum 18. Juni 2023, 20:00 Uhr eine Allgemeinverfügung zum Mitführverbot von Waffen, Messern und gefährlichen Gegenständen für den Bahnhof Fulda erlassen wurde. Mit dieser gefahrenabwehrenden Maßnahme beabsichtigt die Bundespolizei, die Sicherheit der Reisenden aktiv zu erhöhen. In der Langzeitbetrachtung kommt es an o.g. Örtlichkeit regelmäßig zu Gewaltdelikten und entsprechenden Feststellungen. Daher wird die Bundespolizei gerade auch in dieser Zeit verstärkt Kontrollen durchführen und Feststellungen konsequent verfolgen. Zuwiderhandlungen gegen diese Verbote können einen Platzverweis, ein Bahnhofsverbot (Hausverbot) oder auch einen zukünftigen Beförderungsausschluss nach sich ziehen. Unabhängig von einem möglichen Straf-/ Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz (WaffG) ist auch ein Zwangsgeld möglich. Weitere Bestimmungen bzw. Ausnahmen vom Verbot können der als PDF-Dokument angefügten Allgemeinverfügung entnommen werden. Diese ist ebenfalls auf der Homepage der Bundespolizei einsehbar unter:

https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/Nohomepage/2023/230518-allgemeinverfuegung-bpold-ko-ks.html

Darüber hinaus werden an den jeweiligen Bahnhöfen Plakate ersichtlich sein, die auf die Mitführverbote hinweisen.

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