Schwerpunkteinsatz gegen Gewalt angekündigt
Die Bundespolizei führt vom 29. bis 31. Mai bundesweite Schwerpunkteinsätze auf Bahnanlagen durch. Hintergrund ist die weiterhin hohe Zahl an Gewaltdelikten an deutschen Bahnhöfen. Auch der Bahnhof Rosenheim steht dabei im Fokus verstärkter Kontrollen.
Im Zusammenhang mit dem Einsatz erlässt die Bundespolizeidirektion München eine Allgemeinverfügung für den Bahnhof Rosenheim. Diese verbietet das Mitführen von Waffen und gefährlichen Gegenständen von Freitag, 29. Mai, 15.00 Uhr, bis Sonntag, 31. Mai, 3.00 Uhr.
Bundespolizei verstärkt Präsenz am Bahnhof Rosenheim
Mit den zusätzlichen Maßnahmen will die Bundespolizei ihre Präsenz sichtbar erhöhen und gleichzeitig die Gewaltprävention intensivieren. Die Einsatzkräfte überwachen zudem die Einhaltung der Allgemeinverfügung.
Ziel der Maßnahmen ist es, Gewaltstraftaten frühzeitig zu verhindern und sowohl Reisende als auch Bahnpersonal besser vor Angriffen zu schützen.
Für wen gilt das Waffenverbot?
Das Mitführverbot gilt grundsätzlich für alle Reisenden und Nutzer der Bahnanlagen am Bahnhof Rosenheim. Die Kontrollen erfolgen stichprobenartig sowie anlassbezogen im Rahmen von Einzelfallprüfungen.
Vom Verbot betroffen sind insbesondere:
- Schusswaffen
- Schreckschusswaffen
- Hieb-, Stoß- und Stichwaffen
- Messer aller Art
- gefährliche Werkzeuge und Gegenstände
Als Mitführen gilt bereits, wenn jederzeit ein unmittelbarer Zugriff auf den Gegenstand möglich wäre. Das betrifft beispielsweise Waffen oder gefährliche Gegenstände in Taschen, Kleidung oder Rucksäcken.
Was gilt als gefährlicher Gegenstand?
Die Bundespolizei stuft Gegenstände als gefährlich ein, wenn sie aufgrund ihrer Beschaffenheit und Verwendungsmöglichkeit erhebliche Verletzungen verursachen können.
Das Waffenverbot am Bahnhof Rosenheim gilt auch dann, wenn nach dem Waffengesetz eigentlich eine Erlaubnis zum Mitführen vorliegen würde. Weitere Regelungen des Waffengesetzes bleiben davon unberührt.
Diese Folgen drohen bei Verstößen
Wer gegen die Allgemeinverfügung verstößt, muss mit Konsequenzen rechnen. Liegt kein direkter Verstoß gegen das Waffengesetz vor, droht zunächst die Androhung eines Zwangsgeldes.
Im Wiederholungsfall verhängt die Bundespolizei das Zwangsgeld. In der Regel liegt dieses bei etwa 200 Euro. Nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz sind jedoch Beträge von bis zu 25.000 Euro möglich.
Zusätzlich stellen die Einsatzkräfte Waffen und gefährliche Gegenstände sicher. Eine Rückgabe erfolgt frühestens nach Ablauf der Allgemeinverfügung, sofern keine strafrechtlichen Ermittlungen laufen.
Weitere Informationen online abrufbar
Weitere Details zum Waffenverbot Bahnhof Rosenheim veröffentlicht die Bundespolizei auf ihrer offiziellen Internetseite.
Allgemeinverfügung der Bundespolizei ansehen
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