Landau –
Am Morgen des 14. Dezember 2022 wurde ein 23-jähriger am HBF Landau einer polizeilichen Kontrolle unterzogen. Dabei wurde festgestellt, dass gegen den jungen Mann ein Vollstreckungshaftbefehl des AG Germersheim wegen mehrerer Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz vorlag. Da der Polizeipflichtige die erforderlichen 1502,00 EUR aufbringen konnte, musste dieser nicht die Ersatzfreiheitsstrafe von 140 Tagen in der JVA antreten und verblieb nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen auf freiem Fuß.