Bundespolizei vollstreckt sieben Haftbefehle am Flughafen Hahn
An Karfreitag und Ostersamstag vollstreckte die Bundespolizei Trier, anlรคsslich grenzpolizeilicher Kontrollen, sieben Haftbefehle am Flughafen Hahn.
Bei der Einreisekontrolle aus der Ukraine gegen eine 27-jรคhrige Ukrainerin und einen 48-jรคhrigen Ukrainer. Beide wurden wegen Diebstahls zu Geldstrafen in Hรถhe von 600 und 200 Euro verurteilt. Nach Zahlung der Geldstrafen blieben beide auf freiem Fuร.
Kurz darauf erfolgte die Kontrolle eines Rumรคnen bei der Ausreise in die Ukraine. Er wurde mit Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Wiesbaden wegen Urkundenfรคlschung gesucht. Er zahlte vor Ort die geforderte Geldstrafe in Hรถhe von 1.500 Euro und konnte seine Reise wie geplant antreten.
Gleich zwei Haftbefehle lagen gegen eine 55-jรคhrige Bulgarin vor. Die aus Bulgarien eingereiste Frau wurde wegen Erschleichens von Leistungen und Fischwilderei zu einer Haftstrafe von 94 Tagen verurteilt, welche sie nun in der JVA Rohrbach verbรผรt.
Ein aus Nordmazedonien eingereister Albaner wurde bereits 2018 wegen eines Eigentumsdeliktes zu einer Haftstrafe von 3 Jahren verurteilt. Zur Verbรผรung der noch ausstehenden Restfreiheitsstrafe von 131 Tagen wurde er in die JVA Rohrbach eingeliefert.
Eine Geldstrafe in Hรถhe von 600 Euro hatte ein aus dem Vereinigten Kรถnigreich eingereister, mittelloser Rumรคne wegen einer begangenen Kรถrperverletzung noch zu zahlen. Nachdem sein Vorgesetzter die Geldstrafe bei der Polizei in Aschaffenburg einzahlte, verlieร er die Dienstrรคume als freier Mann.
