Bundespolizei vollstreckt sieben Haftbefehle am Flughafen Hahn
An Karfreitag und Ostersamstag vollstreckte die Bundespolizei Trier, anlässlich grenzpolizeilicher Kontrollen, sieben Haftbefehle am Flughafen Hahn.
Bei der Einreisekontrolle aus der Ukraine gegen eine 27-jährige Ukrainerin und einen 48-jährigen Ukrainer. Beide wurden wegen Diebstahls zu Geldstrafen in Höhe von 600 und 200 Euro verurteilt. Nach Zahlung der Geldstrafen blieben beide auf freiem Fuß.
Kurz darauf erfolgte die Kontrolle eines Rumänen bei der Ausreise in die Ukraine. Er wurde mit Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Wiesbaden wegen Urkundenfälschung gesucht. Er zahlte vor Ort die geforderte Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro und konnte seine Reise wie geplant antreten.
Gleich zwei Haftbefehle lagen gegen eine 55-jährige Bulgarin vor. Die aus Bulgarien eingereiste Frau wurde wegen Erschleichens von Leistungen und Fischwilderei zu einer Haftstrafe von 94 Tagen verurteilt, welche sie nun in der JVA Rohrbach verbüßt.
Ein aus Nordmazedonien eingereister Albaner wurde bereits 2018 wegen eines Eigentumsdeliktes zu einer Haftstrafe von 3 Jahren verurteilt. Zur Verbüßung der noch ausstehenden Restfreiheitsstrafe von 131 Tagen wurde er in die JVA Rohrbach eingeliefert.
Eine Geldstrafe in Höhe von 600 Euro hatte ein aus dem Vereinigten Königreich eingereister, mittelloser Rumäne wegen einer begangenen Körperverletzung noch zu zahlen. Nachdem sein Vorgesetzter die Geldstrafe bei der Polizei in Aschaffenburg einzahlte, verließ er die Diensträume als freier Mann.