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Bundesweite Fahndung nach Raubüberfall auf Juwelier

München - bewaffneter Raubüberfall - Juweliergeschäft

Bundesweite Fahndung nach Raubüberfall auf Juwelier

Am Donnerstag, den 19. Dezember 2024, ereignete sich gegen 16:25 Uhr ein bewaffneter Raubüberfall auf ein Juweliergeschäft in der Kardinal-Faulhaber-Straße in München.

Zwei bislang unbekannte männliche Täter betraten die Geschäftsräume und bedrohten die anwesenden Kunden und Mitarbeiter mit einer Schusswaffe.

Sie entwendeten Schmuck im Wert eines sechsstelligen Euro-Betrags und flüchteten anschließend
auf E-Scootern in Richtung Prannerstraße.

Trotz sofort eingeleiteter Fahndungsmaßnahmen, bei denen auch ein Hubschrauber zum Einsatz kam, konnten die Täter bislang nicht gefasst werden. Glücklicherweise wurde bei dem Überfall niemand verletzt.

Das Kommissariat 21 der Münchner Polizei hat die Ermittlungen übernommen und konnte anhand von Überwachungskameras Bilder der Täter sichern. Die Staatsanwaltschaft München I beantragte daraufhin einen Beschluss zur Öffentlichkeitsfahndung, der vom Amtsgericht München bestätigt wurde.

Die Täter werden wie folgt beschrieben:

Täter 1:

  • Männlich
  • Europäisches Erscheinungsbild
  • Ca. 45 Jahre alt
  • Etwa 165 cm groß
  • Heller Teint
  • Kräftige Statur
  • Kurze Haare mit auffälligen Geheimratsecken
  • Trug eine dunkle Brille, einen dunklen Kurzmantel und einen gelb-blauen Schal
  • Sprach Deutsch mit ausländischem Akzent
  • War mit einer schwarzen Pistole bewaffnet

Täter 2:

  • Männlich
  • Trug eine schwarz-graue Maske
  • Bekleidet mit Jeans, schwarzen Turnschuhen und dunkler Jacke
  • Vermummt mit Kapuze und Mütze
  • Führte einen schwarzen Vorschlaghammer mit sich

Die Polizei bittet die Bevölkerung um Mithilfe. Wer Angaben zu den Tätern machen kann oder im genannten Zeitraum im Bereich der Kardinal-Faulhaber-Straße, Prannerstraße oder am Promenadeplatz verdächtige Beobachtungen gemacht hat, wird gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 21, unter der Telefonnummer 089 2910-0 oder bei jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.

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