Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls führten am 03. August 2022 erneut eine bundesweite Schwerpunktprüfung durch. Diesmal standen Hotels, Pensionen und Gasthöfe mit Übernachtungsmöglichkeiten im Fokus.
Kontrolliert wurde dabei insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz, die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen, die Einhaltung der Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweisdokumenten sowie den Aufenthaltsstatus bei der Beschäftigung von Ausländern. Die verdachtsunabhängigen Prüfungen erfolgten sowohl durch Personenbefragungen, als auch durch die Prüfung der Geschäftsunterlagen (Lohn- und Finanzbuchhaltung).
71 Zöllner*innen des Hauptzollamts München prüften hierbei insgesamt 98 Objekte im Münchner Stadtgebiet und Umland. Die Auswertung der Prüfungen dauert noch an, allerdings konnten schon am Tag der Maßnahme einige Verstöße festgestellt werden.
Neben der Aufdeckung von eventuellen Verstößen dienen die Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auch der Sensibilisierung der Arbeitgeber hinsichtlich der Mindestlohnerhöhung. Für die Zeit vom 01. Januar 2022 bis 30. Juni 2022 betrug der gesetzliche Mindestlohn 9,82 Euro pro Stunde, seit dem 01. Juli 2022 gilt die Erhöhung auf 10,45 Euro pro Stunde. Zum 01. Oktober 2022 erhöht sich dieser erneut auf den durch den Bundestag beschlossenen Mindestlohn von 12,00 Euro pro Stunde.
Zusatzinformation:
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.