Zoll führt bundesweite Schwerpunktprüfung in der Baubranche durch – Verdacht auf Schwarzarbeit und Mindestlohnverstöße
Am 16. Juni 2025 hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls eine groß angelegte bundesweite Schwerpunktprüfung auf Baustellen durchgeführt.
Ziel der Maßnahme war es, Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche Vorschriften, Mindestlohnbestimmungen und illegale Beschäftigung aufzudecken. Auch der Verdacht auf Scheinselbstständigkeit und Leistungsbetrug stand im Fokus.
Im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Koblenz waren rund 80 Zöllnerinnen und Zöllner an den Standorten Koblenz, Mainz und Trier im Einsatz.
Über 390 Personen wurden kontrolliert und zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt.
Dabei ergaben sich in zahlreichen Fällen Auffälligkeiten:
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In 13 Fällen besteht der Verdacht eines Verstoßes gegen ausländerrechtliche Vorschriften.
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Bei 9 Fällen vermutet der Zoll, dass der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn nicht gezahlt wurde.
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Weitere Prüfungen betreffen mögliche Beitragsvorenthaltung und Verstöße gegen Meldepflichten.
Bereits vor Ort leitete die FKS 13 Strafverfahren und 26 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
Thomas Molitor, Pressesprecher des Hauptzollamts Koblenz, betonte:
„Die Prüfungsergebnisse zeigen, dass weiterhin ein hoher Kontrolldruck notwendig ist.“
In den nächsten Wochen folgt die Auswertung der vor Ort erhobenen Daten. Diese werden mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen. Zusätzlich findet ein Abgleich mit Geschäftsunterlagen statt.
Die FKS arbeitet dabei eng mit anderen Behörden und der Rentenversicherung zusammen.
Die Baubranche steht wegen ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung sowie komplexer gesetzlicher und tariflicher Regelungen besonders im Fokus des Zolls.
