140 Ermittlungsverfahren in allen Bundesländern
Deutsche Strafverfolgungsbehörden sind heute zeitgleich in allen 16 Bundesländern gegen strafbare Inhalte im Internet vorgegangen. Die Maßnahmen betreffen rund 140 Ermittlungsverfahren aus sämtlichen Phänomenbereichen der politisch motivierten Kriminalität (PMK). Das Bundeskriminalamt (BKA) koordinierte den Aktionstag in seiner Funktion als Zentralstelle der deutschen Polizei.
Ermittlungen in allen Phänomenbereichen der PMK
Die Verfahren erstrecken sich über die Bereiche PMK -rechts-, PMK -links-, PMK -sonstige Zuordnung- sowie vereinzelt PMK -religiöse Ideologie- und PMK -ausländische Ideologie-. Etwas mehr als die Hälfte der Fälle ordnen die Behörden dem Bereich PMK -rechts- zu.
Den Ermittlungen liegen unter anderem Straftatbestände wie Volksverhetzung (§ 130 StGB), das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen (§ 86a StGB), die Belohnung und Billigung von Straftaten (§ 140 StGB) sowie Beleidigung (§ 185 StGB) zugrunde. Beispielhaft nennen die Behörden das Posting eines Fotos, auf dem mehrere Personen den Hitlergruß zeigen und eine Hakenkreuzfahne präsentieren.
Durchsuchungen und Beweissicherungen
Die örtlich zuständigen Polizeidienststellen luden Beschuldigte vor oder suchten sie an ihren Wohnanschriften auf. Einsatzkräfte sicherten Beweise auf Smartphones und anderen digitalen Geräten. In mehreren Fällen vollstreckten Ermittler zudem richterliche Durchsuchungsbeschlüsse.
In Rheinland-Pfalz beteiligten sich alle fünf Polizeipräsidien am Aktionstag. Dort vollstreckten Einsatzkräfte vier Durchsuchungsbeschlüsse in Trier, Schwabenheim an der Selz, Ludwigshafen und Koblenz. Darüber hinaus planten die Behörden drei Vernehmungen. Präventionsveranstaltungen begleiteten die Maßnahmen.
Rolle des BKA und der Zentralen Meldestelle
Das Bundeskriminalamt (BKA) betreibt in seiner Zentralstellenfunktion die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI). Kooperationspartner wie Landesmedienanstalten oder staatlich geförderte Meldestellen, darunter „REspect!“, übermitteln vorbewertete Hinweise auf potenziell strafbare Inhalte im Internet.
Die ZMI prüft diese Inhalte auf strafrechtliche Relevanz. Erkennt sie einen Anfangsverdacht, ermittelt sie die örtliche Zuständigkeit und gibt die Vorgänge an die Strafverfolgungsbehörden der Länder ab. Dort prüfen Juristen die Inhalte erneut und entscheiden über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sowie weitere polizeiliche Maßnahmen. Etwa die Hälfte der aktuellen Verfahren basiert auf Meldungen über die ZMI.
Was Bürger gegen strafbare Inhalte im Internet tun können
Strafbare Inhalte im Internet können Radikalisierung fördern und Gewalttaten begünstigen. Bürger können aktiv zur Bekämpfung beitragen:
Anzeige erstatten
Wer strafbare Inhalte entdeckt oder selbst betroffen ist, sollte Anzeige bei der örtlichen Polizei erstatten. Viele Bundesländer bieten dafür Onlineportale an. Eine Übersicht der Onlinewachen stellt das Portal der deutschen Polizei bereit: portal.onlinewache.polizei.de.
Inhalte melden
Nutzer können strafbare Beiträge direkt bei den jeweiligen Plattformbetreibern melden und die Löschung verlangen. Zusätzlich nehmen Meldestellen wie „REspect!“ oder die Landesmedienanstalten Hinweise entgegen und leiten diese an die ZMI weiter.
Weitere Informationen zur Bekämpfung von strafbaren Inhalten im Internet veröffentlicht das BKA unter: www.bka.de/StrafbareInhalteimInternet.
