Weil angeblich ein Haftbefehl wegen pornographischer Inhalte aus dem Ausland gegen ihn vorliegen wรผrde, sollte ein 75-jรคhriger Mainzer am Donnerstag รผber 3000,- EUR als Kaution zahlen.
Der 75-jรคhrige erhielt am Donnerstag einen Anruf von einem unbekannten Mann, welcher ihm erklรคrte wurde, dass ein Haftbefehl gegen ihn wegen dem Umgang mit pornographischen Material vollstreckt werden mรผsse. Dieser liege im Ausland gegen ihn vor und er kรถnne diesen mit der Zahlung von รผber 3000,- EUR als Kaution plus weiteren 350,- EUR fรผr einen Dolmetscher abwenden. Zur Verstรคrkung der Botschaft wird der Angerufene mit einem vermeintlichen Staatsanwalt verbunden, durch diesen telefonisch รผber mehrere Stunden erheblich unter Druck gesetzt und instruiert, dass er das Geld an eine Adresse in der Mainzer Innenstadt bringen soll. Dort hat der Geschรคdigte offensichtlich versehentlich Kontakt zu einer unbeteiligten Person, die ihm erklรคrt, dass er wahrscheinlich einem Betrug aufgesessen ist. Der 75-Jรคhrige meldet sich daraufhin bei der Polizei und erstattete Strafanzeige.
