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Computerbetrug lohnt sich nicht

6. Juli 2022 2 Min. Lesezeit
Symbolbild Bundespolizei Computerermittlungen

Mรผnchen/Traunstein – Anfang Mai begann vor dem Landgericht Traunstein die Verhandlung gegen vier Angeklagte, denen die Staatsanwaltschaft Traunstein mehr als 11.000 Taten des Computerbetrugs in besonders schwerem Fall vorwarf. Nun sind die Urteile gegen die nigerianischen Staatsangehรถrigen im Alter von zwischen 24 und 36 Jahren gefallen.

Zwischen Oktober 2020 und Dezember 2021 hatte die Bundespolizeiinspektion Kriminalitรคtsbekรคmpfung Mรผnchen gegen die Gruppe von Computerbetrรผgern ermittelt, die von 2018 bis 2021 mit Hilfe widerrechtlich erlangter Kreditkartendaten bei der Deutschen Bahn Online-Tickets betrรผgerisch gebucht und dann mit hohen Gewinnen verkaufte hatte. Insgesamt ging es dabei um 11.977 Tickets und einen Vermรถgensschaden von weit รผber 400.000 Euro. Im Rahmen der akribischen Ermittlungen und umfangreichen Auswertungen konnten nicht nur die Straftaten zum Nachteil der Deutschen Bahn, sondern auch zahlreiche Warenbetrugshandlungen und mehrere Fรคlle von mutmaรŸlichem Romance-Scamming aufgedeckt werden.

Nachdem durch das Amtsgericht Laufen in einem getrennten Gerichtsverfahren bereits Ende Mai ein weiterer Mittรคter zu 2 Jahren Haft auf Bewรคhrung verurteilt wurde, rรคumten nun auch drei der vier Angeklagten vor der Traunsteiner Kammer ihre Beteiligung an den Straftaten ein und wurden zu Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 8 Monaten, 3 Jahren und 7 Monaten sowie 2 Jahren und 10 Monaten verurteilt. Es bestand nach Ansicht des Gerichts kein Zweifel daran, dass die drei Tรคter in Summe mehr als 4.000 Taten des Computerbetrugs in besonders schwerem Fall begangen hatten. Darรผber hinaus wurde gegen sie die Einziehung von Wertersatz in Hรถhe von insgesamt รผber 150.000 Euro angeordnet. Das Gericht lieรŸ die Betrugsvorwรผrfe im Zusammenhang mit Warenbestellungen und dem Romance-Scamming im Hinblick auf die abgelegten Gestรคndnisse und die รผbrigen Strafen fallen.

Mangels Einlassung des Hauptbeschuldigten gestaltete sich die Beweisfรผhrung hinsichtlich der gegen ihn erhobenen Vorwรผrfe aufwรคndiger. Daher wurde das Verfahren gegen ihn durch das Gericht abgetrennt und separat verhandelt. Am 21. Juni 2022 fiel schlieรŸlich auch gegen ihn das Urteil: Nach รœberzeugung des Landgerichtes Traunstein ist der 25-Jรคhrige in 6.467 Fรคllen des Computerbetrugs schuldig und er wurde zu 7 Jahren und 6 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewรคhrung verurteilt. Die groรŸe Strafkammer ordnete zudem die Einziehung von Wertersatz in Hรถhe von ca. 250.000 Euro an. Das Gericht folgte der Beweisfรผhrung der Staatsanwaltschaft sowie der Ermittler der Bundespolizei und sah es als erwiesen an, dass es sich beim Angeklagten um den Drahtzieher der Betrugshandlungen handelt.

Henning Quantmeyer, Leiter der Bundespolizeiinspektion Kriminalitรคtsbekรคmpfung Mรผnchen, freut sich รผber diesen Erfolg: “Die Urteile zeigen eindrucksvoll, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist und unterstreichen die hohe Ermittlungskompetenz der Bundespolizei auch im Bereich der Computerkriminalitรคt!” Die Urteile sind noch nicht rechtskrรคftig.

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