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CORONA AKTUELL – WEITERE LOCKERUNGEN IN DEN BUNDESLÄNDERN

Neue Lockerungen: Das sind die aktuellen Corona-Regeln in den einzelnen Bundesländern

Die Bundesländer lockern die Corona-Einschränkungen weiter. Aber welche Regeln gelten in welchen Ländern? Wo bleiben die Maßnahmen streng? Und wo fallen Beschränkungen?

 

Die Bundesländer können im Kampf gegen die Corona-Pandemie weitgehend in eigener Verantwortung über die schrittweise Lockerung von Einschränkungen und Auflagen entscheiden. 

Hier der aktuelle Stand in den Ländern in ausgewählten Lebensbereichen. Wichtig: Die Lockerungen erfolgen in aller Regel unter Auflagen wie Abstands- und Hygienebestimmungen. Zudem gilt weiterhin die bundesweite Maskenpflicht in Handel und Nahverkehr.

 

Zum Umgang mit Reisenden aus Risikogebieten haben sich Bund und Länder am 26. Juni auf eine gemeinsame Linie verständigt. Danach dürfen Reisende aus Landkreisen mit hohem Infektionsgeschehen nur dann in einem Hotel aufgenommen werden, wenn ihnen ein ärztliches Zeugnis bestätigt, dass sie nicht infiziert sind. Der Test darf bei der Anreise nicht länger als zwei Tage zurückliegen. 

AUSWIRKUNGEN DER CORONAKRISE

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Eine Ausnahme bildet Thüringen: Der Freistaat verhängte kein Einreise- und kein Beherbergungsverbot. Begründung: Es gebe keine entsprechenden Ausreiseverbote für die betroffenen Regionen, die Gesundheitsämter der betroffenen Orte könnten die Situation besser einschätzen und sollten allen anderen Bundesländern die notwendigen Vorgaben liefern. 

Baden-Württemberg 

In der Öffentlichkeit dürfen sich 20 Menschen aus mehreren Haushalten öffentlich treffen. Bei privaten Veranstaltungen gibt es keine zahlenmäßigen Beschränkungen, wenn alle Personen miteinander verwandt sind.Alle Schüler sollen zumindest zeitweise wieder Präsenzunterricht erhalten. Die Kitas können wieder vollständig öffnen.Öffentliche Tagungen, Kongresse, Messen und kleinere Sportevents mit bis zu 100 Menschen sind wieder möglich – sogar mit bis zu 250 Menschen, wenn es fest zugewiesene Sitzplätze und ein festes Programm gibt. Ab dem 1. August ist auch eine Teilnehmerzahl von bis zu 500 Menschen erlaubt. Ab dem 1. September sollen auch Messen mit mehr als 500 Personen wieder öffnen dürfen. Großveranstaltungen wie Volksfeste, auf denen kaum Hygienemaßnahmen durchsetzbar sind, bleiben bis Ende Oktober verboten. 

Ferienwohnungen und Campingplätze können wieder öffnen, genauso wie Hotels.

Versammlungen und Demonstrationen sind erlaubt – mit Auflagen zur Sicherstellung des Infektionsschutzes – etwa zu Abständen oder Höchstteilnehmerzahlen.

Bayern

Im öffentlichen Raum dürfen sich wieder Gruppen von bis zu 10 Personen treffen. In privaten Räumen und Gärten gibt es keine strikte zahlenmäßige Beschränkung mehr, allerdings soll dort die Personenzahl so begrenzt werden, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.

Auch für die letzten Schüler im Freistaat gibt es wieder Präsenzunterricht an den Schulen. Alle Kinder dürfen zurück in Kindergärten und Krippen.

Hochzeits- und andere Feiern, aber auch Schulabschlussfeiern und Vereinssitzungen dürfen stattfinden mit bis zu 100 Personen in Innenräumen oder bis zu 200 Personen im Freien. Und: Die Wirte von Schankwirtschaften und Diskotheken dürfen ihre Räume für private und kulturelle Veranstaltungen vermieten.

Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen wieder öffnen, ebenso Wellnessbereiche.

Über Demonstrationen soll im konkreten Einzelfall entschieden werden. Versammlungsorte müssen genügend Platz für den Mindestabstand bieten.

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Berlin

Es gibt keine Kontaktbeschränkungen mehr. Abstands- und Hygieneregeln gelten aber weiterhin.

In den Kitas soll die Betreuung aller Kinder wieder in vollem Umfang stattfinden. Die Schulen sollen nach dem Ende der Sommerferien (letzter Ferientag 7. August) zu einem Normalbetrieb zurückkehren.

Die maximal erlaubte Teilnehmerzahl von Messen, Tagungen und gewerblichen Freizeitangeboten im Innenbereich wird bis zum 1. Oktober schrittweise auf 1000 erhöht, derzeit sind 300 erlaubt. Draußen dürfen bei solchen Veranstaltungen momentan bis zu 1000 und ab 1. September bis zu 5000 Menschen zusammenkommen. Diese Obergrenzen gelten auch für private/familiäre Veranstaltungen.

Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze können öffnen.

Für Demonstrationen gilt keine Begrenzung der Teilnehmerzahl mehr.

 
Brandenburg

Es gelten keine Kontaktbeschränkungen mehr. Abstands- und Hygieneregeln müssen aber weiter eingehalten werden.

Kitas können grundsätzlich wieder für alle Kinder öffnen. Die Schulen sollen nach dem Ende der Sommerferien am 10. August zum regulären Betrieb zurückkehren. In Schulen und Kitas fällt der allgemeine Mindestabstand dann weg, nur nicht zwischen Lehrern. Dafür müssen Hygieneregeln wie das Händewaschen eingehalten werden.

Öffentliche und private Veranstaltungen dürfen wieder mit bis zu 1000 Menschen stattfinden, dazu zählen auch Gottesdienste und Konzerte. Abstands- und Hygieneregeln sowie im Freien ein geregelter Zutritt und in Räumen genügend Frischluft und das Erfassen von Personendaten müssen aber gewährleistet werden. Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen bleiben bis Ende Oktober verboten.

Ferienwohnungen und Hotels dürfen Gäste aufnehmen. Auch Campingplätze sind geöffnet.

Demonstrationen im Freien sind wieder ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl möglich, aber der Mindestabstand muss eingehalten und der Zutritt gesteuert werden.

 

SOMMERFERIEN TROTZ CORONA

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Bremen

Es können sich Angehörige in unbestimmter Zahl aus zwei Haushalten im öffentlichen Raum treffen. Erlaubt sind auch Zusammenkünfte von bis zu 10 Menschen aus verschiedenen Haushalten.

Kitas und Grundschulen sind im Land Bremen im eingeschränkten Regelbetrieb geöffnet. Der Präsenzunterricht an anderen Schulen ist stark eingeschränkt und soll nach und nach ausgeweitet werden. 

Veranstaltungen mit bis zu 250 Menschen in Innenräumen sind erlaubt. Unter freiem Himmel können bis zu 400 Personen zu einer Veranstaltung zusammenkommen. Voraussetzungen für solche Zusammenkünfte sind ein Hygienekonzept und die Einhaltung des Abstandes von 1,5 Metern zueinander. Die Veranstalter müssen zudem die Namen der Teilnehmenden protokollieren.

Hotels und Ferienwohnungen dürfen öffnen, Campingplätze ebenso.

Versammlungen und Demonstrationen müssen angezeigt werden und können zum Infektionsschutz behördlich verboten, beschränkt oder mit Auflagen versehen werden.

Hamburg 

Im privaten Rahmen können bis zu 25 Personen zu Feiern zusammenkommen, egal aus wie vielen Haushalten. Treffen in der Öffentlichkeit sind auf zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten begrenzt.

Alle Kinder dürfen in einem eingeschränkten Regelbetrieb wieder die Kitas besuchen. In Hamburg sind Schulferien. Schulsenator Ties Rabe (SPD) geht davon aus, dass die Schulen nach den Ferien wieder ohne Mindestabstand in den Regelbetrieb gehen können. 

In Hamburg sind unter Auflagen wieder Veranstaltungen mit bis zu 1000 Teilnehmern im Freien und 650 Teilnehmern in geschlossenen Räumen zulässig.

Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen Gäste beherbergen.

Für größere Versammlungen gibt es keine Teilnehmerbegrenzung mehr. Es wird jeweils der Einzelfall mit Blick auf Hygiene- und Abstandsregeln geprüft.

Hessen

Im öffentlichen Raum dürfen sich bis zu 10 Menschen treffen, ohne den Mindestabstand einhalten zu müssen, unabhängig von der Zahl der Haushalte.

Kitas sind im eingeschränkten Betrieb geöffnet. Nach dem Ende der Schulferien Mitte August ist wieder an allen Schulen normaler Präsenzunterricht mit Schulpflicht vorgesehen.

Prinzipiell müssen Veranstaltungen mit bis zu 250 Personen nicht mehr genehmigt werden, wenn ein Hygiene- und Abstandskonzept vorliegt. Zuschauer bei Sportveranstaltungen sind wieder erlaubt, sofern ein Hygienekonzept vorliegt und jedem Zuschauer drei Quadratmeter Fläche zur Verfügung stehen.

Hotels und Ferienwohnungen können aufsperren, Campingplätze ihre Tore öffnen. Demonstrationen sind unter Auflagen erlaubt.

 

Mecklenburg-Vorpommern

Die Kontaktbeschränkungen für den öffentlichen Raum mit einer Obergrenze von zehn Personen sind aufgehoben. Damit dürfen sich wieder mehr Menschen treffen. Doch sind sie angehalten, möglichst die gebotenen Abstände einzuhalten und Mundschutz zu tragen.

Kitas stehen wieder allen Kindern offen. Nach dem Ende der Sommerferien Anfang August soll es einen verlässlichen und täglichen Regelunterricht für alle Schüler geben. Die Schulhorte sollen in den Sommerferien eine reguläre Ferienbetreuung von täglich sechs Stunden pro Kind anbieten.

Größere Veranstaltungen sind wieder möglich: In Räumen dürfen maximal 200 Menschen teilnehmen, bei Veranstaltungen im Freien 500. In Ausnahmen können in Räumen auch bis zu 400, im Freien bis zu 1000 Menschen zugelassen werden. Über diese Zahl hinaus soll es zunächst keine Genehmigungen geben. Bei Familienfeiern sind höchstens 50 Personen zulässig, bei Hochzeiten, Jugendweihen oder religiösen Festen auch 75, ebenso bei Trauungen und Beisetzungen. Volksfeste bleiben verboten.

Hotels und Ferienwohnungen sind geöffnet. Gleiches gilt für Campingplätze. Tagesbusreisen nach Mecklenburg-Vorpommern sind erlaubt, individuelle Tagesausflüge in das Land mit Auto oder Bahn weiterhin untersagt. 

Demonstrationen und Veranstaltungen im Freien sind mit bis zu 500 Teilnehmern erlaubt, in Ausnahmefällen nach besonderer Genehmigung auch mit bis zu 1000.

Niedersachsen

Gruppen von bis zu 10 Personen dürfen sich treffen. Sind es Angehörige oder Mitglieder zweier Haushalte, dürfen es auch mehr sein.

Die Kitas sind in einem eingeschränkten Betrieb wieder für alle Kinder geöffnet. Alle Jahrgänge haben wieder Unterricht in den Schulen.

Messen sind für den Publikumsverkehr geschlossen. Für private Feiern zum Beispiel in einem Restaurant gelten die Kontaktbestimmungen mit der Obergrenze von zehn Personen, sofern es sich nicht ausschließlich um Angehörige oder die Mitglieder zweier Haushalte handelt. Für Veranstaltungen etwa im Kulturbereich gilt eine Obergrenze von 500 Besuchern.

Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze sind geöffnet.

Demonstrationen unter freiem Himmel können ohne Ausnahmegenehmigung stattfinden.

Nordrhein-Westfalen 

Gruppen mit bis zu 10 Personen dürfen sich im Freien treffen. Sind es Personen aus zwei Haushalten, dürfen es auch mehr sein.  

Die Kitas sind in einem eingeschränkten Betrieb wieder für alle Kinder geöffnet. Alle Jahrgänge haben wieder Unterricht in den Schulen.

Feste wie Jubiläen, Hochzeiten, Taufen oder Geburtstage mit höchstens 50 Teilnehmern sind unter Auflagen erlaubt  – von Mittwoch an dürfen zu solchen Anlässen wieder 150 Menschen zusammenkommen. Gleiches gilt für Beerdigungen. Voraussetzung sind die Beachtung von Hygieneregeln und die Erfassung der Personalien der Gäste. Messen dürfen nur unter Auflagen stattfinden. Veranstaltungen im Kultur- oder Bildungsbereich mit maximal 100 Teilnehmenden brauchen nicht mal ein Hygienekonzept. Am Mittwoch steigt die Grenze auf 300.   

Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze können aufmachen.

Demonstrationen sind grundsätzlich erlaubt – bei Einhaltung der Abstandsregeln und einer Höchstzahl an Teilnehmern, gerechnet auf die Gesamtfläche. 

Rheinland-Pfalz

Es dürfen sich bis zu 10 Menschen unabhängig von der Zahl der Haushalte treffen.

Nach dem Ende der Sommerferien ist ab Mitte August wieder normaler Präsenzunterricht geplant. Die Kitas öffnen wieder für alle, wenn auch mit Einschränkungen. Bis zum 1. August sollen sie wieder den normalen Regelbetrieb aufnehmen.   

Innen dürfen sich bei Veranstaltungen, darunter auch Messen oder Märkte, bis zu 150 Menschen versammeln. Im Freien sind Veranstaltungen mit bis zu 350 Menschen möglich, wenn der Abstand gewahrt bleibt und Kontaktdaten erfasst werden. Familienfeste oder Hochzeiten sind unter anderem dann möglich, wenn der Personenkreis vorher festgelegt wird und höchstens 75 Gäste kommen.

Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen wieder für den Tourismus öffnen.

Demonstrationen im Freien sind unter Auflagen möglich.

Saarland

Zusammenkünfte von bis zu 10 Menschen sind zugelassen.

Nach dem Ende der Sommerferien ist ab Mitte August wieder an allen Schulen normaler Präsenzunterricht mit Schulpflicht vorgesehen. Kitas haben wieder den eingeschränkten Regelbetrieb aufgenommen.

Veranstaltungen unter freiem Himmel sind mit bis zu 500 Menschen zugelassen, in geschlossenen Räumen mit bis zu 250. Ab 24. August sind Höchstgrenzen von 1000 Teilnehmern unter freiem Himmel und 500 in geschlossenen Räumen vorgesehen.

Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen können öffnen.

Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes unter freiem Himmel sind unter Auflagen erlaubt.

Sachsen

Es können sich zwei Hausstände treffen. Auch Treffen mit bis zu zehn Menschen sind erlaubt – sowohl drinnen als auch draußen. In einer Gaststätte oder einem angemieteten Raum dürfen sich bis zu 100 Menschen bei Familienfeiern treffen. Ab 18. Juli sollen dann Betriebs- und Vereinsfeiern sowie Kinderferienlager mit bis zu 50 Personen möglich sein.

Sachsens Kitas können zum Regelbetrieb übergehen – allerdings mit erhöhten Hygieneauflagen. An Grundschulen bleibt der eingeschränkte Regelbetrieb für alle Kinder bis zu den Sommerferien bestehen. Schüler an weiterführenden Schulen sollen zumindest teilweise wieder an den Schulen unterrichtet werden.

Bei Familienfeiern außerhalb privater Räume dürfen sich bis zu 100 Menschen treffen. Tagungen, Kongresse und kleinere Messen mit höchstens 1000 Besuchern sind wieder zulässig – Voraussetzung sind entsprechende Hygienekonzepte. In Jazzclubs oder anderen kleineren Lokalitäten können Konzerte stattfinden. Ab 18. Juli soll Publikum beim Breiten- und Freizeitsport wieder zuschauen können, also auch bei Fußballspielen. Für Profifußball gilt diese geplante Lockerung aber noch nicht. Es wird überlegt, dies zum 1. September zu ermöglichen.

Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen können öffnen.

Kundgebungen sind nicht mehr auf eine bestimmte Anzahl von Teilnehmern begrenzt.

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Sachsen-Anhalt

Die Landesregierung empfiehlt, sich mit nicht mehr als 10 Menschen zu treffen und den Kreis derer, die man trifft, möglichst gering zu halten. Ein Kontaktverbot gibt es nicht mehr.

Kitas und Schulen kehren zu einem regulären Betrieb zurück. Grundschüler und Kitakinder kommen täglich in die Kitas und Grundschulen, an weiterführenden Schulen gibt es Wechselmodelle aus Präsenzunterricht und Distanzlernen. Schüler dürfen auch ohne den allgemein geltenden coronabedingten Mindestabstand unterrichtet werden.

Zu privaten Feiern dürfen bis zu 50 Menschen kommen. Zu professionell organisierten Festen wie Hochzeiten, Trauerfeiern oder Veranstaltungen wie Fachtagungen, Vereinstreffen oder Parteiversammlungen dürfen unter freiem Himmel bis zu 1000 Menschen kommen. In geschlossenen Räumen ist die Teilnehmerzahl für solche Veranstaltungen zunächst auf 250 begrenzt, ab 29. August dürfen bis zu 500 kommen.

Ferienwohnungen können öffnen, Hotels und Campingplätze ebenfalls.

Demonstrationen sind möglich, wenn die Versammlungsbehörde sie zusammen mit dem Gesundheitsamt erlaubt. Eine pauschale Höchstgrenze für Teilnehmer gibt es nicht.

Schleswig-Holstein 

Zusammenkünfte von bis zu 50 Personen sind im privaten Raum zulässig.

Die Schüler haben Ferien. Der Regelbetrieb an allen Schulen soll nach den Sommerferien mit dem neuen Schuljahr am 10. August wieder starten. Die Kitas können in den Regelbetrieb zurückkehren.

Veranstaltungen im Freien sind für bis zu 250 Teilnehmende erlaubt, in geschlossenen Räumen für bis zu 100. 

Ferienwohnungen, Hotels und Campingplätze dürfen öffnen. Öffnungszeiten-Beschränkungen für Restaurants wurden aufgehoben.

Versammlungen mit bis zu 250 Teilnehmern sind unter Einhaltung des Mindestabstands möglich, Ausnahmen sind bei Genehmigung möglich.

Thüringen

Es gelten keine Kontaktbeschränkungen mehr. Allerdings empfiehlt eine neue Grundverordnung, sich nur mit einem weiteren Haushalt oder mit maximal 10 Menschen zu treffen.

In allen Kitas gilt eingeschränkter Regelbetrieb. Kindergärten und Grundschulen öffnen für alle Kinder täglich. An weiterführenden Schulen kann der Unterricht im Wechsel zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen erfolgen.

Messen, Spezialmärkte und andere gewerbliche Ausstellungen sind erlaubt, wenn genehmigte Infektionsschutzkonzepte vorliegen. Private Feiern in geschlossen Räumen müssen ab 30 Teilnehmern zwei Tage im Voraus bei der jeweiligen Kommune angemeldet werden. Ab 16. Juli sind dann wieder Sportveranstaltungen im Freien mit bis zu 200 Zuschauern erlaubt – vorausgesetzt, es liegt ein genehmigtes Infektionsschutzkonzept vor.

Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen dürfen aufmachen.

Demonstrationen ohne Beschränkungen der Teilnehmerzahl sind möglich.

Quelle: Stern.de

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