BKA: Corona-Pandemie – Bundesverwaltung unterstützt öffentlichen
Gesundheitsdienst bei der Kontaktnachverfolgung BKA entsendet
Unterstützungskräfte an Gesundheitsämter in Berlin
Wiesbaden (ots) – Das Bundeskriminalamt unterstützt seit heute (30.10.2020) die
Gesundheitsämter in Berlin Neukölln und Berlin Mitte. Es setzt damit den
Beschluss der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidentinnen und
Ministerpräsidenten der Länder vom 14. Oktober 2020 um: Kräfte der gesamten
Bundesverwaltung sind aufgerufen, den öffentlichen Gesundheitsdienst bei der
Kontaktnachverfolgung kurzfristig und für einen begrenzten Zeitraum personell zu
unterstützen. Die vollständige Kontaktnachverfolgung sehen die Bundeskanzlerin
und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder als zentrales
Element an, um die dynamische Steigerung der Infektionszahlen zu unterbinden.
Insgesamt werden 10 BKA-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Zeit vom
30.10.2020 bis zum 23.12.2020 im Zuge der Amtshilfe an die Gesundheitsämter in
Berlin Neukölln und Berlin Mitte abgeordnet. Im Bedarfsfall kann das
Unterstützungsangebot auch auf weitere Gesundheitsämter bundesweit ausgeweitet
werden.
Die Aufgaben der BKA-Unterstützungskräfte umfassen die telefonische Befragung
von COVID-19 Patienten und Patientinnen zu möglichen Kontaktpersonen, das
Benachrichtigen von möglichen Kontaktpersonen und die Einordnung dieser Personen
in die jeweilige Risikogruppe, einschließlich der Dokumentation der Ergebnisse.
Diese Aufgaben erledigen sie nach den Vorgaben des jeweiligen Gesundheitsamts.
Die Bundeskanzlerin hat zuletzt am 28.10.2020 betont, dass es zur Eindämmung des
Corona-Infektionsgeschehens einer “nationalen Anstrengung” bedarf. Vordringlich
für die Bundesverwaltung ist die vorübergehende Stärkung der Gesundheitsämter.
Mit der zeitlich befristeten Unterstützung der Gesundheitsämter bei der
Kontaktnachverfolgung leistet auch das BKA einen Beitrag zur Eindämmung der
Corona-Pandemie.
Den vollständigen Beschluss von Bund und Ländern können Sie hier einsehen:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bund-laender-beschluss-1798894