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Corona-Sonderrecht im Bundestag

Berlin

Die Regierung verkürzte die Gültigkeit des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate.

Aber nicht für ganz Deutschland !
Im Deutschen Bundestag gilt der Genesenenstatus weiterhin sechs Monate.

Ausgerechnet das Parlament, das die Verkürzung des Genesenenstatus ermöglichte, gönnt sich selbst eine Ausnahme
Während Normalbürger bereits drei Monate nach einer Corona-Infektion nicht mehr als genesen gelten und weitreichende Rechte verlieren, wenn sie nicht geimpft sind, gelten Politiker im Bundestag sechs Monate lang nach einer Infektion als genesen – und werden nicht ausgeschlossen.

Das bestätigte der Bundestag auf Anfrage der BILD.
Begründung: Der Genesenenstatus sei in der Allgemeinverfügung des Bundestags geregelt, die Verfügung richte sich noch nach der alten Sechs-Monate-Regel.
Seit dem Beschluss der neuen Regelung am 14. Januar wurde die Allgemeinverfügung noch nicht angepasst.
Wann die Allgemeinverfügung angepasst werden soll?
Unklar. Es werde „fortlaufend analysiert, ob Änderungen der Allgemeinverfügung angezeigt sind“.

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