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Corona-Verschärfung für München offiziell: Alkoholverbot kommt

7. Dezember 2021 2 Min. Lesezeit
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Was sich bereits angekündigt hat, ist nun offiziell: In Teilen von München gilt ab Mittwoch ein Alkoholkonsumverbot.

München – Ab Mittwoch, 8. Dezember, gilt in der Münchner Fußgängerzone sowie auf dem Viktualienmarkt täglich von 11 bis 23 Uhr ein Alkoholkonsumverbot.
An Silvester und Neujahr gilt das Verbot durchgehend von 31. Dezember, 11 Uhr, bis 1. Januar, 23 Uhr.
Das hat der Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) unter Leitung von Oberbürgermeister Dieter Reiter jetzt beschlossen.

Corona-News aus München – OB Reiter erklärt partielles Alkoholkonsumverbot

Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD), der entsprechende Maßnahmen schon vorab angedeutet hatte, erklärte: „Es wäre absolut unverständlich, einerseits den Christkindlmarkt mit seinen Glühweinständen wegen Corona abzusagen, aber gleichzeitig den Alkoholkonsum auf den stark frequentierten Flächen in der Innenstadt weiter zuzulassen. Deshalb haben wir jetzt in enger Abstimmung mit der Polizei für die Fußgängerzone und den Viktualienmarkt ein Alkoholkonsumverbot ausgesprochen.“

Gemäß Bayerischer Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist der Konsum von Alkohol auf den öffentlichen Verkehrsflächen der Innenstädte und an sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, untersagt.

München: Lagebewertung der Polizei für Verbote maßgeblich

Die konkret betroffenen Örtlichkeiten sind jeweils von der zuständigen Behörde festzulegen, Grundlage ist eine infektiologische Bewertung des städtischen Gesundheitsreferats und eine Lagebewertung des Polizeipräsidiums München. Die Allgemeinverfügung im vollen Wortlaut und die zugehörigen Lagepläne werden online auf muenchen.de/corona bekanntgegeben.

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