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Coronafall an Schule in Kobern-Gondorf –Vorsichtmaßnahmen ergriffen

Coronafall an Schule in Kobern-Gondorf –Vorsichtmaßnahmen ergriffen

Gesundheitsamt beantwortet Fragen ­­­­­­­­­­- Noch 21 Schüler in Isolation

KREIS MYK. Eine Lehrkraft der Realschule plus und Fachoberschule in Kobern-Gondorf wurde positiv auf das Virus getestet. Das Gesundheitsamt Mayen-Koblenz hat Maßnahmen zur Vermeidung der weiteren Ausbreitung des Virus ergriffen.  Die Lehrkraft sowie die Schüler, die als Kontaktpersonen der Kategorie I in Frage kommen, befinden sich in häuslicher Quarantäne. Als Vorsichtsmaßnahme wurde unmittelbar nach Bekanntwerden der infizierten Lehrperson vorsorglich bei 40 Schülern eine Quarantäne angeordnet. Nach erneuter Prüfung des Infektionsgeschehens konnte der Kreis der Schüler auf 21 eingegrenzt werden. Das Gesundheitsamt hat bereits alle Betroffenen und deren Eltern oder Erziehungsberechtigte informieren.

Michael Schönberg vom Gesundheitsamt Mayen-Koblenz beantwortet dazu die wichtigsten Fragen in Bezug auf die in Quarantäne stehenden Schüler.

Warum bewertet das Gesundheitsamt die Schüler trotz des bestehenden Hygienekonzepts als Kontaktpersonen I?

„Es ist richtig, dass die Schüler laut bestehendem Hygienekonzept grundsätzlich der Kategorie II zuzuordnen wären. Das Gesundheitsamt hat die entsprechenden Schüler jedoch aus Sicherheitsaspekten zunächst der Kategorie I zugeordnet. Eine eindeutige Zuordnung ist unter anderem aufgrund des Klassenverbundes schwierig. Wir sind Nummer Sicher gegangen. Es kann immer wieder unbewusst zu Abweichungen des Hygienekonzeptes im Alltagsgeschäft kommen. Durch die Zuordnung zu Kategorie I und die damit im Zusammenhang stehende häusliche Isolation räumen wir einen maximalen Schutz für die gesamte Schulgemeinschaft ein. Zunächst sind wir von 40 Schülern ausgegangen. Wir sind froh, dass wir den Kreis nach erneuter Prüfung auf 21 eingrenzen konnten. Nur diese 21 Schüler befinden sich in angeordneter Quarantäne.

Werden die 21 Schüler nun getestet?

„Eine Testung wird seitens des Gesundheitsamtes nicht angeordnet. Die Testungen erfolgen auf freiwilliger Basis. Sollten jedoch  innerhalb der 14 Tage bei den Schülern Symptome auftreten, sollte ein Arzt aufgesucht werden. Bei den durchgeführten Abstrichen handelt es sich lediglich um Momentaufnahmen. Die 14 Tage Inkubationszeit sind unabhängig vom Ergebnis einzuhalten. „

Wie sollen sich die Eltern der betroffenen Kinder verhalten?

„Wir sind uns bewusst, dass das Einhalten der kontaktreduzierenden Maßnahmen innerhalb einer Familie mit Eltern und Kindern nahezu unmöglich ist.  Empfehlenswerte Maßnahmen sind zum Beispiel, Gemeinschaftsräume sollten regelmäßig gut gelüftete werden. Auch die Wäsche sollte regelmäßig und gründlich gewaschen werden. Des Weiteren soll auch kein Besuch empfangen werden. Die Eltern können ihrem Beruf nachgehen, solange bei dem Kind kein Virus nachgewiesen wurde. Erst dann werden Eltern  zur Kontaktperson I. Es gelten die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts.

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