Am 27.09.2022 fiel einer Funkstreifenwagenbesatzung ein Roller (Kleinkraftrad) besetzt mit zwei Personen auf der B260 vor Dausenau auf, welcher ohne Beleuchtung geführt wurde. Nach Einschalten des Blaulichtes versuchte sich der Fahrer der Kontrolle durch die Polizei durch eine hoch riskante Fahrweise zu entziehen. U.a. wurde der Roller über eine Treppe von der Lahnstraße in Dausenau auf den Rad- Wanderweg geführt. Hier wurde die Fahrt über mehrere Kilometer fortgesetzt, bis der Roller auf Grund besagter Fahrweise nicht mehr fahrbereit war. Die Personen konnten auf dem Radweg zwischen Dausenau und Nassau gestellt werden. Der Fahrer war nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis. Die Verfolgung des Rollers durch die Funkstreifenwagenbesatzung verlief teilweise fußläufig als auch mit dem Streifenwagen.
Beim Fahrzeugführer konnten deutliche Anzeichen bzgl. eines zeitnahen Konsums von Betäubungsmitteln festgestellt werden. Ein Drogenvortest reagierte positiv. Der 19- Jährige Fahrer wird sich nun wegen einem Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Drogen am Steuer sowie wegen Strafverfahren bzgl. eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, Fahren ohne Fahrerlaubnis und wegen der Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen verantworten müssen. Der Tatbestand eines verbotenen Kraftfahrzeugrennen kann auch bei der Flucht vor der Polizei erfüllt sein.