
Bundespolizei bringt Ägypter in Abschiebehafteinrichtung
Lindau –
Am Dienstag (8. April) hat die Bundespolizei am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) zwei Ägypter bei der unerlaubten Einreise ertappt. Die vermeintliche Arbeitsfahrt entpuppte sich als mutmaßliche Schleusung. Die Beamten verweigerten einem Mann die Einreise nach Deutschland, der andere musste die Zurückweisungshaft antreten.
In der Nacht auf Dienstag stoppte eine Streife der Lindauer Bundespolizei ein Auto mit italienischer Zulassung, welches mit zwei ägyptischen Männern besetzt war. Der 35-jährige Fahrer führte seinen Reisepass und italienischen Aufenthaltstitel mit.
Der 23-jährige Beifahrer, der angebliche Neffe, war hingegen lediglich im Besitz seines Passes, der für
die Einreise nach Deutschland jedoch nicht ausreichte. Die beiden Männer behaupteten, als Freiberufler zum Arbeiten nach München zu fahren. Arbeitsverträge, -aufträge oder sonstige Nachweise konnten
sie jedoch nicht beibringen.
Der polizeibekannte Beifahrer gab später an, dass ihn sein Onkel bereits mehrmals nach Deutschland zum Arbeiten mitgenommen und entsprechend entlohnt habe.
Die Bundespolizisten ermittelten, dass der 23-Jährige, nachdem sein italienischer Aufenthaltstitel vergangenen August abgelaufen war, auch in Italien keinen legalen Aufenthaltsstatus mehr besitzt.
>Aber auch ein Asylbegehren konnte der Migrant gegenüber den Bundespolizisten nicht geltend machen, da er zugab, sein Heimatland vor vier Jahren aus rein wirtschaftlichen Gründen verlassen zu haben.
Die Bundespolizisten zeigten den 35-jährigen Fahrzeuglenker wegen versuchten
Einschleusens von Ausländern an.
Da der Migrant sein Reiserecht mit der Begehung von Straftaten verwirkt hatte, erhielt er eine weitere Anzeige wegen versuchter unerlaubter Einreise und wurde schließlich nach Österreich zurückgewiesen. Die Beamten führten den 23-jährigen mutmaßlich Geschleusten am Nachmittag beim Amtsgericht Lindau vor und lieferten ihn im Anschluss zwecks der Zurückweisung ins Heimatland in die Abschiebehafteinrichtung Eichstätt ein.