Der Bericht: Polizei hörte Telefone der Letzten Generation ab
Staatsanwaltschaft München
Staatsanwaltschaft hat Verdacht – letzte Generation habe kriminelle Vereinigung gebildet
Die Münchner Staatsanwaltschaft geht dem Verdacht nach, die Letzte Generation habe eine kriminelle Vereinigung gebildet. Dafür belauschen die Ermittler offenbar monatelang die Telefonate der Klimaaktivisten. Ob sie sich dabei an die strengen gesetzlichen Voraussetzungen gehalten haben, ist fraglich.
Bei ihren Ermittlungen gegen die Klimaprotestgruppe Letzte Generation hat die Generalstaatsanwaltschaft München offenbar monatelang zahlreiche Gespräche mit Journalisten abhören lassen. Dies berichtet die “Süddeutsche Zeitung” (SZ) unter Berufung auf interne Unterlagen, die ihr vorliegen. Die bayerischen Ermittler, die dem Verdacht nachgehen, die Letzte Generation habe eine kriminelle Vereinigung gebildet, haben demnach einen Festnetzanschluss mit Berliner Vorwahl überwacht, den die Letzte Generation als ihr offizielles Pressetelefon benennt.
Wann immer dort Journalisten anriefen, waren offenbar seit Oktober 2022 unbemerkt auch Ermittler des bayerischen Landeskriminalamts mit in der Leitung.
“Auf dem Anschluss gehen fast ausschließlich Anfragen von Medienvertretern, Studenten und Schülern ein, die um eine Presseauskunft oder ein Interview bitten”, resümierten die Kriminalpolizisten nach den ersten zwei Monaten ihrer Tätigkeit in einem Vermerk für die Generalstaatsanwaltschaft. Danach wurde die Überwachung fortgeführt.
Gleichzeitig haben die Ermittler nach SZ-Recherchen aber auch weitere Telefone der Aktivisten ins Visier genommen, darunter die individuellen Handys einiger führenden Personen. Wer als Journalist in den vergangenen Monaten etwa mit Carla Hinrichs sprechen wollte, einer der Sprecherinnen der Letzten Generation, der konnte sie am besten über ihr Handy erreichen.
Auch dort war offenbar die Polizei mit in der Leitung. Am 7. November 2022 etwa habe Hinrichs “mehrere aktuelle Anfragen des ‘Spiegel'” gehabt, vermerkten die Ermittler.
Die Abhörmaßnahmen beruhen auf Gerichtsbeschlüssen, die das Amtsgericht München ausgefertigt hat. Das Belauschen von Gesprächen mit Journalisten ist nicht per se verboten. Aber nach der Strafprozessordnung gelten dafür besonders hohe Hürden. Die Ermittler müssten stets genau abwägen – Pressefreiheit gegen Strafverfolgung. Betrifft das Verfahren keine Straftat von erheblicher Bedeutung, ist in der Regel nicht von einem Überwiegen des Strafverfolgungsinteresses auszugehen, heißt es im Gesetz.
Ob dies hier geschehen ist, sei zweifelhaft, schreibt die SZ.
In den ausführlichen Beschlüssen des Amtsgerichts München werde die Problematik der Pressefreiheit mit keinem Wort erwähnt.