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Details zur Amokfahrt in Trier

29. April 2021 4 Min. Lesezeit
AMOKFAHRT TRIER Kopie

Die Staatsanwaltschaft Trier hat Anklage gegen den 51-Jรคhrigen Mann erhoben, dem angelastet wird, die Amokfahrt durch die FuรŸgรคngerzone von Trier am 01.12.2020 begangen zu haben.
Gegen den Angeschuldigten besteht nach Auffassung der Staatsanwaltschaft der hinreichende Tatverdacht des Mordes in 5 Fรคllen, des versuchten Mordes in 18 weiteren Fรคllen, davon in 14 Fรคllen in Tateinheit mit gefรคhrlicher bzw. schwerer Kรถrperverletzung sowie wegen gefรคhrlichen Eingriffs in den StraรŸenverkehr.

Die Anklage ist zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier erhoben worden.

– Blaulicht Report Videos auf YouTube – klick hier ! –ย 

Nach dem Ergebnis der von der Kriminaldirektion Trier und der eingesetzten Sonderkommision durchgefรผhrten umfangreichen Ermittlungen hรคlt die Staatsanwaltschaft folgenden Geschehensablauf fรผr wahrscheinlich:

Am Tattag fuhr der Angeschuldigte mit seinem PKW, einem schweren SUV der Marke Land Rover, in die Innenstadt von Trier.
Gegen 13:45 Uhr fuhr er aus Richtung Basilika durch die KonstantinstraรŸe und bog an der Einmรผndung zur BrotstraรŸe nach rechts in die FuรŸgรคngerzone ab.
Dort beschleunigte er sein Fahrzeug stark und fuhr mit hoher Geschwindigkeit รผber die BrotstraรŸe, die GrabenstraรŸe, den Hauptmarkt und die SimeonstraรŸe durch die gesamte FuรŸgรคngerzone, bis er an der Porta Nigra nach rechts in die ChristophstraรŸe abbog. Dort hielt er sein Fahrzeug nach wenigen hundert Metern an, stieg aus und rauchte eine Zigarette, bevor er wenig spรคter von der Polizei festgenommen wurde.

Auf seinem Weg durch die FuรŸgรคngerzone steuerte er in der Absicht, mรถglichst viele Menschen zu tรถten oder zumindest zu verletzen, wahllos und gezielt auf Passanten zu, die arglos in der Innenstadt unterwegs waren und sich keiner Gefahr versahen.
Sein Fahrzeug setzte er dabei nach Auffassung der Staatsanwaltschaft als gemeingefรคhrliches Mittel ein.
Die Staatsanwaltschaft geht daher davon aus, dass das dem Angeschuldigten zur Last gelegte Verhalten die Mordmerkmale der Heimtรผcke und der Begehung der Tat mit gemeingefรคhrlichen Mitteln erfรผllt.

Bei der Amokfahrt tรถtete er 5 Menschen.
Der erste tรถdliche ZusammenstoรŸ ereignete sich in der BrotstraรŸe.
Getรถtet wurde eine 73-jรคhrige Seniorin, die mit Ihrem Ehemann unterwegs war.
Die Eheleute wurden nacheinander frontal von dem PKW erfasst.
Beide erlitten schwerste Verletzungen. Die Frau verstarb.
Der Mann befindet sich bis heute in intensivmedizinischer Behandlung.

Tรถdlich verletzt wurden weiter ein 45-jรคhriger Familienvater aus Trier und seine 9 Wochen alte Tochter.
Sie waren zusammen mit der Ehefrau und Mutter des Babys und dem eineinhalb Jahre alten Sohn aus der GrabenstraรŸe kommend in Hรถhe des Hauptmarkts zu einem Einkaufsbummel unterwegs, als sie von dem Fahrzeug erfasst wurden.
Dieses raste mit hoher Geschwindigkeit von hinten auf die Eheleute und die sich in einem Kinderwagen befindenden Kinder zu, so dass die Familie keine Mรถglichkeit hatte, dem Fahrzeug auszuweichen.
Die Mutter und das eineinhalb-jรคhrige Kind, die den Angriff รผberlebten, erlitten erhebliche Verletzungen.

Noch auf dem Hauptmarkt kam es zu einem weiteren tรถdlichen ZusammenstoรŸ.
Eine 52-jรคhrige Lehrerin fuhr aus Richtung Porta Nigra kommend mit dem Fahrrad in den Bereich des Hauptmarkts.
Der Angeschuldigte fuhr mit seinem Fahrzeug gezielt auf das Tatopfer zu und erfasste die Frau frontal.
Sie erlitt durch den Aufprall schwerste Verletzungen, an denen sie wenig spรคter in einem Krankenhaus verstarb.

Das fรผnfte Todesopfer, eine 25 Jahre alte Studentin, wurde in der SimeonstraรŸe in Hรถhe des Kaufhauses Karstadt hinterrรผcks von der Front des auf sie zufahrenden Fahrzeugs erfasst, durch die Luft geschleudert und so schwer verletzt, dass sie sofort tot war.

Die Personen, die den Angriff รผberlebten, erlitten erhebliche Verletzungen unterschiedlicher Schwere. Mehrere Personen wurden so schwer verletzt, dass sie bis heute klinisch behandelt werden mรผssen. Eine 14-jรคhrige Jugendliche, die in der GrabenstraรŸe von dem Fahrzeug des Angeschuldigten erfasst wurde, befindet sich aufgrund der erlittenen Verletzungen immer noch in stationรคrer Reha-Behandlung. Ein 63-jรคhriger Mann liegt seit der Tat in einer Art Wachkoma in einer Klinik. Viele der Opfer sind zudem psychisch traumatisiert.

Der Angeschuldigte war bei der Tat alkoholisiert.
Seine Blutalkoholkonzentration betrug 1.12 โ€ฐ.

In den polizeilichen Vernehmungen hat er zu dem eigentlichen Tatgeschehen nur rudimentรคre und in Teilen widersprรผchliche Angaben gemacht.
Er hat im Wesentlichen behauptet, an Einzelheiten des Tatgeschehens keine Erinnerung zu haben.

Zum Motiv fรผr die Tat hat er bislang keine nachvollziehbare Erklรคrung abgegeben.
Nach vorlรคufiger Bewertung der bisherigen Erkenntnisse geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Angeschuldigte aus persรถnlichen Motiven handelte.
Er war zuletzt alleinstehend, arbeitslos, ohne festen Wohnsitz und offenbar durch seine persรถnlichen Lebensumstรคnde frustriert.
Nach vorlรคufiger Einschรคtzung eines psychiatrischen Sachverstรคndigen leidet er zudem an einer Psychose.
In seinen Vernehmungen hat er realitรคtsfern anmutende Angaben รผber Geschehnisse gemacht, die ihm in seinem bisherigen Leben widerfahren seien, und durch die er sich von seiner AuรŸenwelt benachteiligt sieht.
Vor diesem Hintergrund entwickelte er eine angespannte Gefรผhlslage, die nach vorlรคufiger Einschรคtzung der Staatsanwaltschaft als Auslรถser fรผr die Tat in Betracht kommt.
Eine abschlieรŸende Bewertung ist insoweit allerdings erst nach Durchfรผhrung der Hauptverhandlung mรถglich. Anhaltspunkte fรผr mรถgliche andere Tatmotive, etwa ideologischer oder politischer Art, haben sich bei den Ermittlungen nicht ergeben.

Das Landgericht Trier hat nunmehr รผber die Zulassung der Anklage und die Erรถffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung ist noch nicht bestimmt.

In der Hauptverhandlung wird das Landgericht auch รผber die Frage der Schuldfรคhigkeit des Angeschuldigten bzw. etwaige Einschrรคnkungen seiner Schuldfรคhigkeit zu befinden haben.
Das hierzu im Auftrag gegebene Gutachten eines psychiatrischen Sachverstรคndigen liegt noch nicht vor.
Anhaltspunkte fรผr eine vollstรคndige Aufhebung der Schuldfรคhigkeit des Angeschuldigten haben sich jedoch nach Auffassung der Staatsanwaltschaft im Rahmen der bisherigen Ermittlungen nicht ergeben.

Der Angeschuldigte, der bisher nicht vorbestraft ist, befindet sich seit seiner Festnahme weiterhin aufgrund Haftbefehls des Amtsgerichts Trier in Untersuchungshaft.

 

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