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Deutschland wieder im Corona Modus ?

Bundesländer - Regeln - Corona

Schaltet Deutschland wieder in den Corona-Modus? Die Corona Regeln werden verschärft.

Die Bundesländer beraten über die Verschärfung der Corona-Regeln. Dabei geht es vor allem um die Ausweitung der Maskenpflicht! In vielen Bundesländern könnte die Maske in Innenräumen, also etwa in der Gastronomie, im Kulturbereich oder in Supermärkten, wieder Pflicht werden.

Die BILD hat bei allen Landesregierungen nachgefragt, welche Regeln gelten und ob Verschärfungen geplant sind. Das ist das Ergebnis:

Baden-Württemberg

Im Süd-Westen der Republik gilt im ÖPNV die Maskenpflicht. Beschäftigte von Arztpraxen, Zahnarztpraxen usw. müssen ebenfalls Maske tragen. Auch in Flüchtlingsheimen und Obdachlosenunterkünften muss Maske getragen werden.

Das Gesundheitsministerium ist „die Einführung einer Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen“, also etwa im Einzelhandel oder in Kulturbetrieben, vorbereitet. Auf BILD-Anfrage heißt es: „Noch ist die Lage beherrschbar und erfordert keine sofortigen, zusätzlichen gesetzlichen Maßnahmen. Gleichwohl kann sich die Situation in einem dynamischen Infektionsgeschehen schnell ändern.“

Bayern

In Bayern gilt im ÖPNV die Maskenpflicht. Zudem müssen Beschäftigte von Arztpraxen, Tagesklinken usw. Maske tragen. Auch in Flüchtlingsheimen und Obdachlosenunterkünften muss Maske getragen werden.

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (57, CSU) erklärte der BILD, dass er einer Verschärfung der Maskenpflicht kritisch gegenübersteht. Zurzeit sieht er „dafür keinen Anlass“. Er werde die Maßnahmen nur ausweiten, „wenn sie nach Experten-Ansicht wirklich notwendig und sinnvoll sind“. Aktuell setze Bayern auf Eigenverantwortung.

Berlin

Aus der Gesundheitsbehörde der deutschen Hauptstadt heißt es auf die Anfrage: „Aktuell gilt in Berlin nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und u.a. in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und Arztpraxen.“

Ab Dienstag will der Senat darüber beraten, „ob und wann die Pflicht zum Tragen einer Maske auch in anderen Bereichen wie etwa dem Einzelhandel gelten soll. Wir beobachten in Berlin ein immer dynamischeres Infektionsgeschehen.“

Heißt: Eine Verschärfung der Maskenpflicht steht in Berlin wohl kurz bevor.

Brandenburg

In Brandenburg gelten ähnliche Maskenpflicht-Regeln wie in Berlin. Eine Verschärfung der Regeln ist dabei möglich.

 „Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher spricht für eine moderate Ausweitung der Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen aus, zum Beispiel in Geschäften und Behörden. Also Bereiche, in denen Personen und insbesondere auch vulnerable Personengruppen sich für den täglichen Bedarf oder berufliche und private Erledigungen aufhalten müssen.“

Bremen

Im Stadtstaat Bremen muss im ÖPNV, in Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen sowie in Flüchtlingsunterkünften Maske getragen werden.

Eine Ausweitung der Maskenpflicht ist wahrscheinlich! Auf BILD-Anfrage heißt es aus dem Gesundheitssenat: „Ja, wir halten eine Ausweitung der Maskenpflicht für möglich.“ Die Gesundheitssenatorin begründet das mit der steigenden Zahl von Corona-Patienten in den Kliniken.

Hamburg

In Hamburg gilt im ÖPNV die Maskenpflicht, ebenfalls für Besucher von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Das Personal muss FFP2-Maske tragen.

Die BILD-Anfrage, ob in der Hansestadt die Maskenpflicht verschärft werden soll, ließ die Landesregierung unbeantwortet.

Hessen

Hier gilt Maskenpflicht im ÖPNV. Allerdings reicht eine medizinische Maske aus, eine FFP2-Maske muss nicht getragen werden. Die Lage in den Krankenhäusern sei „angespannt“, die Regierung ist mit Ärzten und Klinikchefs in Austausch.

Eine Ausweitung der Maskenpflicht ist möglich. Etwa auf alle Innenräume im öffentlichen Raum, z.B. in Kultureinrichtungen oder in Supermärkten.

Mecklenburg-Vorpommern

In Meck-Pomm gilt die Maskenpflicht im ÖPNV sowie im Gesundheits- und Pflegebereich.

Zu einer Verschärfung der Maskenpflicht heißt es deutlich: „Ja, möglich ist das.“ Die ersten Kliniken im Land bezeichnen „die derzeitige Lage als höchst angespannt“. Hinzu komme eine „Notlage“ beim Personal durch Krankheitsausfälle, auch die Grippewelle „verstärkt“ die angespannte Personallage.

Niedersachsen

Hier gilt neben dem Nahverkehr auch in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen die Maskenpflicht, auch Mitarbeiter von Arztpraxen müssen FFP2-Maske tragen.

Der Stufenplan sieht vor, dass bei einer Verschärfung der Lage die Maskenpflicht in Innenräumen eingeführt wird. Gesundheitsministerin Daniela Behrens (54, SPD) erklärte auf BILD-Anfrage: „Sollte sich die Lage in den Krankenhäusern so zuspitzen, dass die darin festgelegten Schwellenwerte überschritten werden, wechseln wir sofort in die Warnstufe 1. Dann wird vor allem die Maske in Innenräumen das angemessene Mittel sein.“

Nordrhein-Westfalen

Im größten Bundesland Deutschlands gilt neben dem ÖPNV auch in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen die Maskenpflicht, auch Mitarbeiter von Arztpraxen müssen FFP2-Maske tragen.

Eine Verschärfung plant NRW derzeit nicht. Aus dem Gesundheitsministerium heißt es gegenüber der BILD: „Aus Sicht des Ministeriums ist die aktuelle Lage zwar angespannt, aber beherrschbar. Vor dem Hintergrund sieht das Ministerium aktuell noch keine Notwendigkeit für zusätzliche Schutzmaßnahmen.“

Dabei wäre aus Sicht von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (65, CDU) „ein bundeseinheitliches Vorgehen begrüßenswert, um einen ‚Flickenteppich‘ bei den Regelungen einer Maskenpflicht in Innenräumen zu vermeiden“.

Rheinland-Pfalz

Das Bundesland hat eine Maskenpflicht im ÖPNV. Aktuell setzt Gesundheitsminister Clemens Hoch (44, SPD) „noch auf die Eigenverantwortung der Menschen“. Heißt: Er will die Maskenpflicht nicht ausweiten.

Die Landesregierung beobachtet einen Anstieg der Corona-Patienten, allerdings seien es in den meisten Fällen „Patienten, die nicht wegen, sondern mit Corona in den Krankenhäusern behandelt werden“. Sprich: Bei den meisten Corona-Patienten ist Corona nur eine Neben-Diagnose.

Saarland

Im Saarland gilt nach Angaben der Landesregierung über die bestehenden Bundesregierungen (z.B. Maskenpflicht im Fernverkehr) hinaus „eine Maskenpflicht im ÖPNV, sowie in Gemeinschaftsräumen von Obdachlosenunterkünften und von Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern“.

Die Verschärfung der Masken-Regeln spricht die Landesregierung bislang nicht offen an, macht aber klar, dass die Corona-Lage ihr Sorgen bereitet: „Wir befinden uns weiterhin in einem pandemischen Geschehen, das beunruhigt das Gesundheitsministerium und die Landesregierung“

Sachsen

In Sachsen gelten ähnliche Regeln wie in den meisten anderen Bundesländern: Maskenpflicht im ÖPNV, für Beschäftigte in Arztpraxen, dazu eine Pflicht zum Maske-Tragen in Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften.

Auf BILD-Anfrage heißt es zur aktuellen Corona-Lage: „Die Corona-Infektionszahlen steigen in Sachsen wie überall anders auch. Ebenso steigt auch die Bettenbelegung wegen COVID-19, allerdings droht zurzeit jedoch keine Überlastung. Erwartungsgemäß steigen aufgrund der Saison auch die üblichen Erkältungskrankheiten an.“

Eine Verschärfung der Maskenpflicht ist nicht geplant. Aus dem sächsischen Sozialministerium heißt es auf BILD-Anfrage: „Im Moment sehen wir keine Notwendigkeit für eine Maskenpflicht in Innenräumen. Unser Kriterium für verschärfte Maßnahmen war immer die Überlastung der Krankenhäuser durch Corona-Patienten.“

Sachsen-Anhalt

Auch in Sachsen-Anhalt gilt Maskenpflicht im ÖPNV, für Beschäftigte in Arztpraxen, dazu eine Pflicht zum Maske-Tragen in Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften.

Eine mögliche Verschärfung der Maskenpflicht wird nicht ausgeschlossen. Dazu heißt es auf BILD-Anfrage aus dem Landesgesundheitsministerium: „Angesichts der aktuellen Pandemielage wird das Kabinett am 25. Oktober 2022 die notwendigen Maßnahmen erörtern. Derzeit steigen die 7-Tage-Inzidenzen, die Hospitalisierungen“.

Schleswig-Holstein

Hier gilt die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr sowie im Gesundheitsbereich.

Einer Verschärfung der Masken-Regeln wird eine klare Absage erteilt. Auf BILD-Anfrage heißt es aus dem zuständigen Landesjustizministerium: „Aktuell sind darüber hinaus keine Ausweitungen von Maskenpflichten oder ähnliche Maßnahmen geplant.“

Begründung: Die Anzahl der Infektionen sei „entkoppelt“ von den Krankheitsverläufen. „Krankheitsverläufe sind weiterhin überwiegend mild, viele Infektionen gehen mit wenig oder gar keinen Symptomen einher.“

Thüringen

„Neben den bundesweiten Basisschutzmaßnahmen gibt es in Thüringen eine Maskenpflicht im ÖPNV und in öffentlich zugänglichen Bereichen von Obdachlosenunterkünften“, heißt es auf BILD-Anfrage aus der Landesregierung.

Ein Plan für die Verschärfung der Maskenpflicht existiert noch nicht. Thüringen hat keine Schwellenwerte festgelegt (z.B. Anzahl schwerer Corona-Fälle in den Krankenhäusern), um die Maßnahmen auszuweiten.

Man müsse zunächst klären, „welche Indikatoren diesbezüglich berücksichtigt werden und welche Schwellenwerte dann gelten sollen“. Thüringen will dabei „auf möglichst bundesweit einheitliche Parameter“ setzen. Heißt: Keine Alleingänge bei den Verschärfungen geplant.

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