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Die 3. Bekämpfungsverordnung

9. April 2020 1 Min. Lesezeit
Auseinandersetzung in Betzdorf

…joggen gehen?
…mit einer Freundin spazieren gehen?
…mit meiner Familie Fahrrad fahren?
…Motorrad fahren?

Ja auf jeden Fall.
Allerdings solltet Ihr bei ALLEN Aktivitäten draußen unbedingt folgende Regelungen beachten:

➡️ Maximal zwei Personen dürfen sich zusammen im Freien aufhalten (Ausnahme: Angehörige des eigenen Hausstandes).
➡️ Zu allen anderen Personen ist in der Öffentlichkeit ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.
➡️ Individualsport und Bewegung an der frischen Luft sind weiterhin erlaubt.
➡️ Notwendige Tätigkeiten, wie zum Beispiel Arbeiten, Notbetreuung, Lebensmitteleinkäufe und Arztbesuche sind weiterhin möglich.

Generell sollte der Kontakt zu Personen außerhalb des eigenen Haushaltes auf ein Minimum reduziert werden.
Auch wenn es schwer fällt: Bitte haltet euch trotz schöner Wetterlage und dem anstehenden Osterfest an die Vorgaben!

Zum Nachlesen geht es hier zur 3. Corona-Bekämpfungsverordnung: HIER

 

Quelle Polizei RLP

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