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Die Lockerungen im Detail

16. April 2020 5 Min. Lesezeit
CORONA FAKTEN CHRONIC Kopie

CORONA FAKTEN CHRONIC

Zurรผck ins Leben โ€“ trotz Corona!

Kanzlerin Angela Merkel (65, CDU) und die Regierungschefs der 16 Bundeslรคnder haben sich am Mittwoch โ€žmit รคuรŸerster Vorsichtโ€œ auf erste Lockerungen der Corona-Beschrรคnkungen geeinigt, so Merkel.

Hier die ร„nderungen โ€“ und welche Verbote weiter bestehen.

Wichtig:ย Noch sind die Beschlรผsse nicht verbindlich โ€“ sie mรผssen erst noch von den Bundeslรคndern per Verordnung in geltendes Recht umgesetzt werden.
Kontakte

 

Die Kontaktsperren und Ausgehverbote BLEIBEN bis zum 3. Mai bestehen.

HeiรŸt: Weiterhin nur allein, mit Familie/Mitbewohner oder mit max. einer auรŸenstehenden Person auf die StraรŸe oder ins Auto โ€“ und nur mit โ€žtriftigem Grundโ€œ (Einkauf, Tanken, Arzt, Versorgung von Angehรถrigen).

Auch daheim sind nur Haushalts-Mitglieder und/oder (je nach Bundesland) ein Freund oder Bekannter zulรคssig.

AuรŸer Haus: Abstandsgebot von mind. 1,5 Meter! Merkel sagt: โ€žVerstรถรŸe werden weiter geahndet!โ€œ

Schulen

Der Schulbetrieb soll am 4. Mai wieder starten, beginnend mit den Abschlussjahrgรคngen der allgemeinbildenden und Berufsschulen, mit den Klassen, die im kommenden Jahr Prรผfungen ablegen, und mit den obersten Grundschulklassen.

Anstehende Prรผfungen sind schon vorher mรถglich, so kรถnnten Abschlussklassen auch ab sofort schon in den Schulbetrieb starten.

Aber: Einzelne Lรคnder kรถnnen von diesen Regelungen abweichen, wie z.B. das besonders von Corona betroffene Bayern. Hier sollen die Schulen erst ab 11. Mai schrittweise wieder รถffnen.

In Nordrhein-Westfalen dagegen sollen die Abschlussklassen โ€žnach entsprechender Vorbereitungโ€œ schon am kommenden Montag wieder zur Schule gehen, erklรคrte Ministerprรคsident Armin Laschet (59, CDU).

Andere Bundeslรคnder wollen ihre Abschlussklassen am 27. April beginnen lassen, darunter Hessen, Thรผringen und Rheinland-Pfalz.


In zwei Wochen soll die Kultusministerkonferenz dann ein Konzept vorlegen, โ€žwie der Unterricht unter besonderen Hygiene- und SchutzmaรŸnahmen, insbesondere unter Berรผcksichtigung des Abstandsgebots durch reduzierte LerngruppengrรถรŸen, insgesamt wieder aufgenommen werden kannโ€œ.

Vor der ร–ffnung der Schulen sollen SchutzmaรŸnahmen (Hygienevorschriften, Abstandsregeln) getroffen werden. Auch die Schulhรถfe und der Schulbusbetrieb sollen an die neue Situation angepasst werden. Im Papier ist festgehalten: โ€žJede Schule braucht einen Hygieneplan.โ€œ

Wann die unterschiedlichen Klassenstufen wieder mit dem Unterricht beginnen kรถnnen, will die Kanzlerin mit den Lรคnderchefs entscheiden โ€“ je nachdem, wie sich die Infektionszahlen entwickeln.

Unis bleiben vorerst geschlossen, Ausnahme: Prรผfungen kรถnnen wieder abgenommen, bestimmte Praxisveranstaltungen wie z.โ€…B. Prรคparationskurse kรถnnen unter Hygiene- und SchutzmaรŸnahmen wieder stattfinden.

Auch Bibliotheken und Archive dรผrfen unter strengen Auflagen wieder รถffnen.

Kitas

…bleiben bis mindestens 3. Mai geschlossen.

Begrรผndung: Kleinkinder kรถnnen die Abstandsgebote nicht einhalten und wรผrden im Zweifel Eltern und Geschwister zu Hause anstecken. Die bestehende โ€žNotversorgungโ€œ in der Kinderbetreuung (Kinder bis zu 12 Jahren) fรผr Eltern mit systemrelevanten Berufen (Medizin, Polizei etc.) wird ausgeweitet.

Folge: Auch Kinder von Verkรคuferinnen, IT-Technikern, Landwirten, Lkw-Fahrern sollen Anspruch auf Notfall-Kita-Plรคtze bekommen.

Maskengebot

Bund und Lรคnder schlieรŸen eine PFLICHT zum Tragen von Mund- und Nasenschutz aus โ€“ weil nicht genรผgend Masken vorhanden sind.

Alle (Politik und Wirtschaft) arbeiten daran, wenigstens Kliniken, ร„rzte, Heime, Polizisten, Sanitรคter mit genรผgend Masken auszustatten (benรถtigt werden pro Woche 4,7 Mio. OP-Masken und 2,4 Mio. virendichte Atemmasken z.B. fรผr Klinikpersonal).

Empfohlen wird: in Bussen und Bahnen, in Lรคden oder Supermรคrkten selbstgemachte oder gekaufte Stoffmasken oder Schals (โ€žAlltagsmaskenโ€œ) zu tragen, die beim Husten oder Niesen Umstehende vor Ansteckung schรผtzen. Also: keine Pflicht, nur ein โ€žGebotโ€œ.

Restaurants, Cafรฉs, Kneipen

โ€žGastronomiebetriebe bleiben geschlossenโ€œ, heiรŸt es in den Beschlรผssen. Das gilt fรผr Speise-, Bier- und Weinlokale ebenso wie fรผr McDonaldโ€˜s, Subway und Co.

Ausnahme: AuรŸer-Haus-Verkauf! Die Speisen mรผssen in angemessenem Abstand vom Betrieb verzehrt werden (in der Regel mind. 50 Meter). Biergรคrten oder Cafรฉ-Terrassen mรผssen also leer bleiben.

Auch Diskotheken und Clubs bleiben zu.

Geschรคfte/Lรคden

โ€žUnter Auflagen zur Hygieneโ€œ dรผrfen alle Geschรคfte, Boutiquen, Schuhlรคden wieder รถffnen, die max. 800 Quadratmeter Verkaufsflรคche haben.

GrรถรŸere Lรคden mรผssen zu bleiben. Merkel: Wir wollen nicht fรผr โ€žPublikumsverkehr in den Stรคdtenโ€œ sorgen, um Infektionsketten zu vermeiden.

Von der Beschrรคnkung befreit sind ausdrรผcklich: Buchhandlungen, Autohรคndler und Fahrradlรคden (sie kรถnnen auch bei mehr als 800 qm Flรคche wieder im Normalbetrieb arbeiten).

Bedingung: KEINE Warteschlangen im Laden, Abstandsgebot (1,5 Meter).

Fรผr Supermรคrkte, Apotheken, Tankstellen, Banken etc. gilt weiterhin: Keine Einschrรคnkung (bei Beachtung der Hygiene-Auflagen). Sie kรถnnen (je nach Region) sogar am Sonntag verkaufen.

Friseure

โ€žFriseurbetriebeโ€œ dรผrfen โ€žab dem 4. Mai den Betrieb wieder aufnehmenโ€œ.

Bedingung: Keine Warteschlangen, Hygiene-MaรŸnahmen zum Schutz von Kunden und Personal und โ€žeine persรถnliche Schutzausrรผstungโ€œ fรผr die Angestellten (u.a. medizinische Masken!).

Geschlossen bleiben dagegen Nagelstudios und Schรถnheitssalons.

Grenzen

Die Einreisekontrollen an deutschen Grenzen sind um weitere 20 Tage verlรคngert.

Bis zum 4. Mai gilt damit weiterhin: Nur Pendler, Liefer- oder Berufsfahrer (z.B. Monteure) dรผrfen aus ร–sterreich, Frankreich, Luxemburg, Dรคnemark und der Schweiz nach Deutschland einreisen. Die รœbergรคnge nach Belgien und Holland werden nur im Grenzraum รผberwacht.

Wer aus einem Risikogebiet einreist, muss 14 Tage in Quarantรคne.

Einreisen aus Drittstaaten in die EU sind grundsรคtzlich nur noch in ausgewรคhlten Fรคllen zulรคssig.

Seit dem 10. April mรผssen zudem rรผckkehrende EU-Bรผrger nach einem mehrtรคgigen Auslandsaufenthalt fรผr zwei Wochen in hรคusliche Quarantรคne.

Reisen/Hotels




Jede โ€žBeherbergungโ€œ bleibt grundsรคtzlich verboten.

Ausnahme: Berufliche รœbernachtungen (Monteure, Brummi-Fahrer).

Touristische Reisen und Ausflรผge sind verboten.

Die Hotels bieten in der Regel keine normale Bewirtung mehr an. Falls doch, mรผssen sie spezielle Vorkehrungen treffen, um Personal und Gรคste auf Abstand zu halten.

Kultur

Opern, Theater, Museen, Kinos, Freizeitparks โ€“ alles bleibt vorerst dicht!

Neue Ausnahme: ร–ffentliche Bรผchereien, Archive, Zoos und Botanische Gรคrten dรผrfen wieder aufmachen โ€“ wenn Warteschlangen und Gedrรคnge vermieden wird.

GroรŸveranstaltungen/Bundesliga

Bis 31. August sind ALLE GroรŸveranstaltungen untersagt.

HeiรŸt: KEIN Schรผtzenfest, KEIN GroรŸkonzert, KEINE Bundesliga-Spiele mit Publikum (siehe auch Sport).

โ€žGeisterspieleโ€œ vor leeren Rรคngen sind aber wohl mรถglich (weil Vereine/Stadien als Betriebsstรคtten gelten).

Fitness-Studios

Auch McFit und Co. bleiben geschlosssen โ€“ bis mindestens 3. Mai.

Erlaubt bleibt aber das Joggen im Freien, FuรŸballspielen mit den Kindern.

Spielplรคtze

โ€ฆbleiben geschlossen.

Kirchen

Zusammenkรผnfte in Kirchen, Synagogen, Moscheen und anderen religiรถsen Stรคtten sind weiterhin nicht erlaubt.

Angekรผndigt sind Gesprรคche (Merkel: โ€žNoch diese Wocheโ€œ) zwischen Vertretern verschiedener Religionen, dem Bundesinnenministerium und den Lรคnderchefs, um bald einen Teil der Beschrรคnkungen aufzuheben.

Feste/Partys

Das Versammlungsverbot in der ร–ffentlichkeit UND teils auch in der eigenen Wohnung bleibt gรผltig bis 3. Mai.

Konzerte, Feiern, โ€žCorona-Partysโ€œ stehen damit weiter unter Strafe.

Fabriken/Betriebe

Die meisten Betriebe sollen nach Mรถglichkeit auf Heimarbeit (Home Office) umstellen.

Prinzpiell dรผrfen FlieรŸbรคnder und ProduktionsstraรŸen aber weiterlaufen.

Bedingung: Jedes Unternehmen soll ein โ€žHygienekonzeptโ€œ vorlegen, das u.a. Kontakte zwischen Personal und Kundschaft vermeidet, die Arbeitsplรคtze virenfrei hรคlt und den Abstand zwischen Kollegen garantiert.

Der Bundesarbeitsmninister soll dazu mit den Unternehmen ein โ€žArbeitsschutz-Konzeptโ€œ erarbeiten.

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