CORONA FAKTEN CHRONIC
Zurรผck ins Leben โ trotz Corona!
Kanzlerin Angela Merkel (65, CDU) und die Regierungschefs der 16 Bundeslรคnder haben sich am Mittwoch โmit รคuรerster Vorsichtโ auf erste Lockerungen der Corona-Beschrรคnkungen geeinigt, so Merkel.
Hier die รnderungen โ und welche Verbote weiter bestehen.
Wichtig:ย Noch sind die Beschlรผsse nicht verbindlich โ sie mรผssen erst noch von den Bundeslรคndern per Verordnung in geltendes Recht umgesetzt werden.
Kontakte
Die Kontaktsperren und Ausgehverbote BLEIBEN bis zum 3. Mai bestehen.
Heiรt: Weiterhin nur allein, mit Familie/Mitbewohner oder mit max. einer auรenstehenden Person auf die Straรe oder ins Auto โ und nur mit โtriftigem Grundโ (Einkauf, Tanken, Arzt, Versorgung von Angehรถrigen).
Auch daheim sind nur Haushalts-Mitglieder und/oder (je nach Bundesland) ein Freund oder Bekannter zulรคssig.
Auรer Haus: Abstandsgebot von mind. 1,5 Meter! Merkel sagt: โVerstรถรe werden weiter geahndet!โ
Schulen
Anstehende Prรผfungen sind schon vorher mรถglich, so kรถnnten Abschlussklassen auch ab sofort schon in den Schulbetrieb starten.
Aber: Einzelne Lรคnder kรถnnen von diesen Regelungen abweichen, wie z.B. das besonders von Corona betroffene Bayern. Hier sollen die Schulen erst ab 11. Mai schrittweise wieder รถffnen.
In Nordrhein-Westfalen dagegen sollen die Abschlussklassen โnach entsprechender Vorbereitungโ schon am kommenden Montag wieder zur Schule gehen, erklรคrte Ministerprรคsident Armin Laschet (59, CDU).
Andere Bundeslรคnder wollen ihre Abschlussklassen am 27. April beginnen lassen, darunter Hessen, Thรผringen und Rheinland-Pfalz.
In zwei Wochen soll die Kultusministerkonferenz dann ein Konzept vorlegen, โwie der Unterricht unter besonderen Hygiene- und Schutzmaรnahmen, insbesondere unter Berรผcksichtigung des Abstandsgebots durch reduzierte Lerngruppengrรถรen, insgesamt wieder aufgenommen werden kannโ.
Vor der รffnung der Schulen sollen Schutzmaรnahmen (Hygienevorschriften, Abstandsregeln) getroffen werden. Auch die Schulhรถfe und der Schulbusbetrieb sollen an die neue Situation angepasst werden. Im Papier ist festgehalten: โJede Schule braucht einen Hygieneplan.โ
Wann die unterschiedlichen Klassenstufen wieder mit dem Unterricht beginnen kรถnnen, will die Kanzlerin mit den Lรคnderchefs entscheiden โ je nachdem, wie sich die Infektionszahlen entwickeln.
Unis bleiben vorerst geschlossen, Ausnahme: Prรผfungen kรถnnen wieder abgenommen, bestimmte Praxisveranstaltungen wie z.โ
B. Prรคparationskurse kรถnnen unter Hygiene- und Schutzmaรnahmen wieder stattfinden.
Auch Bibliotheken und Archive dรผrfen unter strengen Auflagen wieder รถffnen.
Kitas
…bleiben bis mindestens 3. Mai geschlossen.
Begrรผndung: Kleinkinder kรถnnen die Abstandsgebote nicht einhalten und wรผrden im Zweifel Eltern und Geschwister zu Hause anstecken. Die bestehende โNotversorgungโ in der Kinderbetreuung (Kinder bis zu 12 Jahren) fรผr Eltern mit systemrelevanten Berufen (Medizin, Polizei etc.) wird ausgeweitet.
Folge: Auch Kinder von Verkรคuferinnen, IT-Technikern, Landwirten, Lkw-Fahrern sollen Anspruch auf Notfall-Kita-Plรคtze bekommen.
Maskengebot
Bund und Lรคnder schlieรen eine PFLICHT zum Tragen von Mund- und Nasenschutz aus โ weil nicht genรผgend Masken vorhanden sind.
Alle (Politik und Wirtschaft) arbeiten daran, wenigstens Kliniken, รrzte, Heime, Polizisten, Sanitรคter mit genรผgend Masken auszustatten (benรถtigt werden pro Woche 4,7 Mio. OP-Masken und 2,4 Mio. virendichte Atemmasken z.B. fรผr Klinikpersonal).
Empfohlen wird: in Bussen und Bahnen, in Lรคden oder Supermรคrkten selbstgemachte oder gekaufte Stoffmasken oder Schals (โAlltagsmaskenโ) zu tragen, die beim Husten oder Niesen Umstehende vor Ansteckung schรผtzen. Also: keine Pflicht, nur ein โGebotโ.
Restaurants, Cafรฉs, Kneipen
โGastronomiebetriebe bleiben geschlossenโ, heiรt es in den Beschlรผssen. Das gilt fรผr Speise-, Bier- und Weinlokale ebenso wie fรผr McDonaldโs, Subway und Co.
Ausnahme: Auรer-Haus-Verkauf! Die Speisen mรผssen in angemessenem Abstand vom Betrieb verzehrt werden (in der Regel mind. 50 Meter). Biergรคrten oder Cafรฉ-Terrassen mรผssen also leer bleiben.
Auch Diskotheken und Clubs bleiben zu.
Geschรคfte/Lรคden
โUnter Auflagen zur Hygieneโ dรผrfen alle Geschรคfte, Boutiquen, Schuhlรคden wieder รถffnen, die max. 800 Quadratmeter Verkaufsflรคche haben.
Grรถรere Lรคden mรผssen zu bleiben. Merkel: Wir wollen nicht fรผr โPublikumsverkehr in den Stรคdtenโ sorgen, um Infektionsketten zu vermeiden.
Von der Beschrรคnkung befreit sind ausdrรผcklich: Buchhandlungen, Autohรคndler und Fahrradlรคden (sie kรถnnen auch bei mehr als 800 qm Flรคche wieder im Normalbetrieb arbeiten).
Bedingung: KEINE Warteschlangen im Laden, Abstandsgebot (1,5 Meter).
Fรผr Supermรคrkte, Apotheken, Tankstellen, Banken etc. gilt weiterhin: Keine Einschrรคnkung (bei Beachtung der Hygiene-Auflagen). Sie kรถnnen (je nach Region) sogar am Sonntag verkaufen.
Friseure
โFriseurbetriebeโ dรผrfen โab dem 4. Mai den Betrieb wieder aufnehmenโ.
Bedingung: Keine Warteschlangen, Hygiene-Maรnahmen zum Schutz von Kunden und Personal und โeine persรถnliche Schutzausrรผstungโ fรผr die Angestellten (u.a. medizinische Masken!).
Geschlossen bleiben dagegen Nagelstudios und Schรถnheitssalons.
Grenzen
Die Einreisekontrollen an deutschen Grenzen sind um weitere 20 Tage verlรคngert.
Bis zum 4. Mai gilt damit weiterhin: Nur Pendler, Liefer- oder Berufsfahrer (z.B. Monteure) dรผrfen aus รsterreich, Frankreich, Luxemburg, Dรคnemark und der Schweiz nach Deutschland einreisen. Die รbergรคnge nach Belgien und Holland werden nur im Grenzraum รผberwacht.
Wer aus einem Risikogebiet einreist, muss 14 Tage in Quarantรคne.
Einreisen aus Drittstaaten in die EU sind grundsรคtzlich nur noch in ausgewรคhlten Fรคllen zulรคssig.
Seit dem 10. April mรผssen zudem rรผckkehrende EU-Bรผrger nach einem mehrtรคgigen Auslandsaufenthalt fรผr zwei Wochen in hรคusliche Quarantรคne.
Reisen/Hotels
Jede โBeherbergungโ bleibt grundsรคtzlich verboten.
Ausnahme: Berufliche รbernachtungen (Monteure, Brummi-Fahrer).
Touristische Reisen und Ausflรผge sind verboten.
Die Hotels bieten in der Regel keine normale Bewirtung mehr an. Falls doch, mรผssen sie spezielle Vorkehrungen treffen, um Personal und Gรคste auf Abstand zu halten.
Kultur
Opern, Theater, Museen, Kinos, Freizeitparks โ alles bleibt vorerst dicht!
Neue Ausnahme: รffentliche Bรผchereien, Archive, Zoos und Botanische Gรคrten dรผrfen wieder aufmachen โ wenn Warteschlangen und Gedrรคnge vermieden wird.
Groรveranstaltungen/Bundesliga
Bis 31. August sind ALLE Groรveranstaltungen untersagt.
Heiรt: KEIN Schรผtzenfest, KEIN Groรkonzert, KEINE Bundesliga-Spiele mit Publikum (siehe auch Sport).
โGeisterspieleโ vor leeren Rรคngen sind aber wohl mรถglich (weil Vereine/Stadien als Betriebsstรคtten gelten).
Fitness-Studios
Auch McFit und Co. bleiben geschlosssen โ bis mindestens 3. Mai.
Erlaubt bleibt aber das Joggen im Freien, Fuรballspielen mit den Kindern.
Spielplรคtze
โฆbleiben geschlossen.
Kirchen
Zusammenkรผnfte in Kirchen, Synagogen, Moscheen und anderen religiรถsen Stรคtten sind weiterhin nicht erlaubt.
Angekรผndigt sind Gesprรคche (Merkel: โNoch diese Wocheโ) zwischen Vertretern verschiedener Religionen, dem Bundesinnenministerium und den Lรคnderchefs, um bald einen Teil der Beschrรคnkungen aufzuheben.
Feste/Partys
Das Versammlungsverbot in der รffentlichkeit UND teils auch in der eigenen Wohnung bleibt gรผltig bis 3. Mai.
Konzerte, Feiern, โCorona-Partysโ stehen damit weiter unter Strafe.
Fabriken/Betriebe
Die meisten Betriebe sollen nach Mรถglichkeit auf Heimarbeit (Home Office) umstellen.
Prinzpiell dรผrfen Flieรbรคnder und Produktionsstraรen aber weiterlaufen.
Bedingung: Jedes Unternehmen soll ein โHygienekonzeptโ vorlegen, das u.a. Kontakte zwischen Personal und Kundschaft vermeidet, die Arbeitsplรคtze virenfrei hรคlt und den Abstand zwischen Kollegen garantiert.
Der Bundesarbeitsmninister soll dazu mit den Unternehmen ein โArbeitsschutz-Konzeptโ erarbeiten.
