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Die Lockerungen im Detail

Zurück ins Leben – trotz Corona!

Kanzlerin Angela Merkel (65, CDU) und die Regierungschefs der 16 Bundesländer haben sich am Mittwoch „mit äußerster Vorsicht“ auf erste Lockerungen der Corona-Beschränkungen geeinigt, so Merkel.

Hier die Änderungen – und welche Verbote weiter bestehen.

Wichtig: Noch sind die Beschlüsse nicht verbindlich – sie müssen erst noch von den Bundesländern per Verordnung in geltendes Recht umgesetzt werden.
Kontakte

 

Die Kontaktsperren und Ausgehverbote BLEIBEN bis zum 3. Mai bestehen.

Heißt: Weiterhin nur allein, mit Familie/Mitbewohner oder mit max. einer außenstehenden Person auf die Straße oder ins Auto – und nur mit „triftigem Grund“ (Einkauf, Tanken, Arzt, Versorgung von Angehörigen).

Auch daheim sind nur Haushalts-Mitglieder und/oder (je nach Bundesland) ein Freund oder Bekannter zulässig.

Außer Haus: Abstandsgebot von mind. 1,5 Meter! Merkel sagt: „Verstöße werden weiter geahndet!“

Schulen

Der Schulbetrieb soll am 4. Mai wieder starten, beginnend mit den Abschlussjahrgängen der allgemeinbildenden und Berufsschulen, mit den Klassen, die im kommenden Jahr Prüfungen ablegen, und mit den obersten Grundschulklassen.

Anstehende Prüfungen sind schon vorher möglich, so könnten Abschlussklassen auch ab sofort schon in den Schulbetrieb starten.

Aber: Einzelne Länder können von diesen Regelungen abweichen, wie z.B. das besonders von Corona betroffene Bayern. Hier sollen die Schulen erst ab 11. Mai schrittweise wieder öffnen.

In Nordrhein-Westfalen dagegen sollen die Abschlussklassen „nach entsprechender Vorbereitung“ schon am kommenden Montag wieder zur Schule gehen, erklärte Ministerpräsident Armin Laschet (59, CDU).

Andere Bundesländer wollen ihre Abschlussklassen am 27. April beginnen lassen, darunter Hessen, Thüringen und Rheinland-Pfalz.


In zwei Wochen soll die Kultusministerkonferenz dann ein Konzept vorlegen, „wie der Unterricht unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen, insbesondere unter Berücksichtigung des Abstandsgebots durch reduzierte Lerngruppengrößen, insgesamt wieder aufgenommen werden kann“.

Vor der Öffnung der Schulen sollen Schutzmaßnahmen (Hygienevorschriften, Abstandsregeln) getroffen werden. Auch die Schulhöfe und der Schulbusbetrieb sollen an die neue Situation angepasst werden. Im Papier ist festgehalten: „Jede Schule braucht einen Hygieneplan.“

Wann die unterschiedlichen Klassenstufen wieder mit dem Unterricht beginnen können, will die Kanzlerin mit den Länderchefs entscheiden – je nachdem, wie sich die Infektionszahlen entwickeln.

Unis bleiben vorerst geschlossen, Ausnahme: Prüfungen können wieder abgenommen, bestimmte Praxisveranstaltungen wie z. B. Präparationskurse können unter Hygiene- und Schutzmaßnahmen wieder stattfinden.

Auch Bibliotheken und Archive dürfen unter strengen Auflagen wieder öffnen.

Kitas

…bleiben bis mindestens 3. Mai geschlossen.

Begründung: Kleinkinder können die Abstandsgebote nicht einhalten und würden im Zweifel Eltern und Geschwister zu Hause anstecken. Die bestehende „Notversorgung“ in der Kinderbetreuung (Kinder bis zu 12 Jahren) für Eltern mit systemrelevanten Berufen (Medizin, Polizei etc.) wird ausgeweitet.

Folge: Auch Kinder von Verkäuferinnen, IT-Technikern, Landwirten, Lkw-Fahrern sollen Anspruch auf Notfall-Kita-Plätze bekommen.

Maskengebot

Bund und Länder schließen eine PFLICHT zum Tragen von Mund- und Nasenschutz aus – weil nicht genügend Masken vorhanden sind.

Alle (Politik und Wirtschaft) arbeiten daran, wenigstens Kliniken, Ärzte, Heime, Polizisten, Sanitäter mit genügend Masken auszustatten (benötigt werden pro Woche 4,7 Mio. OP-Masken und 2,4 Mio. virendichte Atemmasken z.B. für Klinikpersonal).

Empfohlen wird: in Bussen und Bahnen, in Läden oder Supermärkten selbstgemachte oder gekaufte Stoffmasken oder Schals („Alltagsmasken“) zu tragen, die beim Husten oder Niesen Umstehende vor Ansteckung schützen. Also: keine Pflicht, nur ein „Gebot“.

Restaurants, Cafés, Kneipen

„Gastronomiebetriebe bleiben geschlossen“, heißt es in den Beschlüssen. Das gilt für Speise-, Bier- und Weinlokale ebenso wie für McDonald‘s, Subway und Co.

Ausnahme: Außer-Haus-Verkauf! Die Speisen müssen in angemessenem Abstand vom Betrieb verzehrt werden (in der Regel mind. 50 Meter). Biergärten oder Café-Terrassen müssen also leer bleiben.

Auch Diskotheken und Clubs bleiben zu.

Geschäfte/Läden

„Unter Auflagen zur Hygiene“ dürfen alle Geschäfte, Boutiquen, Schuhläden wieder öffnen, die max. 800 Quadratmeter Verkaufsfläche haben.

Größere Läden müssen zu bleiben. Merkel: Wir wollen nicht für „Publikumsverkehr in den Städten“ sorgen, um Infektionsketten zu vermeiden.

Von der Beschränkung befreit sind ausdrücklich: Buchhandlungen, Autohändler und Fahrradläden (sie können auch bei mehr als 800 qm Fläche wieder im Normalbetrieb arbeiten).

Bedingung: KEINE Warteschlangen im Laden, Abstandsgebot (1,5 Meter).

Für Supermärkte, Apotheken, Tankstellen, Banken etc. gilt weiterhin: Keine Einschränkung (bei Beachtung der Hygiene-Auflagen). Sie können (je nach Region) sogar am Sonntag verkaufen.

Friseure

„Friseurbetriebe“ dürfen „ab dem 4. Mai den Betrieb wieder aufnehmen“.

Bedingung: Keine Warteschlangen, Hygiene-Maßnahmen zum Schutz von Kunden und Personal und „eine persönliche Schutzausrüstung“ für die Angestellten (u.a. medizinische Masken!).

Geschlossen bleiben dagegen Nagelstudios und Schönheitssalons.

Grenzen

Die Einreisekontrollen an deutschen Grenzen sind um weitere 20 Tage verlängert.

Bis zum 4. Mai gilt damit weiterhin: Nur Pendler, Liefer- oder Berufsfahrer (z.B. Monteure) dürfen aus Österreich, Frankreich, Luxemburg, Dänemark und der Schweiz nach Deutschland einreisen. Die Übergänge nach Belgien und Holland werden nur im Grenzraum überwacht.

Wer aus einem Risikogebiet einreist, muss 14 Tage in Quarantäne.

Einreisen aus Drittstaaten in die EU sind grundsätzlich nur noch in ausgewählten Fällen zulässig.

Seit dem 10. April müssen zudem rückkehrende EU-Bürger nach einem mehrtägigen Auslandsaufenthalt für zwei Wochen in häusliche Quarantäne.

Reisen/Hotels




Jede „Beherbergung“ bleibt grundsätzlich verboten.

Ausnahme: Berufliche Übernachtungen (Monteure, Brummi-Fahrer).

Touristische Reisen und Ausflüge sind verboten.

Die Hotels bieten in der Regel keine normale Bewirtung mehr an. Falls doch, müssen sie spezielle Vorkehrungen treffen, um Personal und Gäste auf Abstand zu halten.

Kultur

Opern, Theater, Museen, Kinos, Freizeitparks – alles bleibt vorerst dicht!

Neue Ausnahme: Öffentliche Büchereien, Archive, Zoos und Botanische Gärten dürfen wieder aufmachen – wenn Warteschlangen und Gedränge vermieden wird.

Großveranstaltungen/Bundesliga

Bis 31. August sind ALLE Großveranstaltungen untersagt.

Heißt: KEIN Schützenfest, KEIN Großkonzert, KEINE Bundesliga-Spiele mit Publikum (siehe auch Sport).

„Geisterspiele“ vor leeren Rängen sind aber wohl möglich (weil Vereine/Stadien als Betriebsstätten gelten).

Fitness-Studios

Auch McFit und Co. bleiben geschlosssen – bis mindestens 3. Mai.

Erlaubt bleibt aber das Joggen im Freien, Fußballspielen mit den Kindern.

Spielplätze

…bleiben geschlossen.

Kirchen

Zusammenkünfte in Kirchen, Synagogen, Moscheen und anderen religiösen Stätten sind weiterhin nicht erlaubt.

Angekündigt sind Gespräche (Merkel: „Noch diese Woche“) zwischen Vertretern verschiedener Religionen, dem Bundesinnenministerium und den Länderchefs, um bald einen Teil der Beschränkungen aufzuheben.

Feste/Partys

Das Versammlungsverbot in der Öffentlichkeit UND teils auch in der eigenen Wohnung bleibt gültig bis 3. Mai.

Konzerte, Feiern, „Corona-Partys“ stehen damit weiter unter Strafe.

Fabriken/Betriebe

Die meisten Betriebe sollen nach Möglichkeit auf Heimarbeit (Home Office) umstellen.

Prinzpiell dürfen Fließbänder und Produktionsstraßen aber weiterlaufen.

Bedingung: Jedes Unternehmen soll ein „Hygienekonzept“ vorlegen, das u.a. Kontakte zwischen Personal und Kundschaft vermeidet, die Arbeitsplätze virenfrei hält und den Abstand zwischen Kollegen garantiert.

Der Bundesarbeitsmninister soll dazu mit den Unternehmen ein „Arbeitsschutz-Konzept“ erarbeiten.

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