KIEL. Die ersten 15 der insgesamt 29 Impfzentren in Schleswig-Holstein nehmen morgen (4. Januar) den Betrieb auf. Sie werden zunรคchst zwischen 13 und 18 Uhr geรถffnet sein. Sobald ausreichend Impfstoff verfรผgbar ist, werden weitere Impfzentren geรถffnet. Auch die Betriebszeiten werden dann erweitert. Zu den derzeit Impfberechtigten gemรคร der Impfverordnung des Bundes (ยง 2 Ziffern 1-5) zรคhlen Pflegekrรคfte stationรคrer Pflegeeinrichtungen und ambulanter Pflegedienste sowie Mitarbeitende von Rettungsdiensten, Hospizen und Teams der spezialisierten ambulanten palliativen Versorgung, sowie Menschen, die 80 Jahre oder รคlter sind. Auch das Personal einzelner Praxen, in denen hoch vulnerable Patientengruppen behandelt werden oder ein besonderes Expositionsrisiko besteht, gehรถrt dazu. Persรถnliche Risikofaktoren wie z.B. Vorerkrankungen werden in der ersten Prioritรคtsstufe nicht berรผcksichtigt.
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Das schleswig-holsteinische Gesundheitsministerium weist darauf hin, dass angemeldete Personen ihre Anmeldeunterlagen (fรผr den Fall einer Online-Anmeldung) mitbringen und ihre beim Anmeldevorgang angegebene Impfberechtigung vor Ort belegen mรผssen. So mรผssen Menschen, die 80 Jahre oder รคlter sind, im Impfzentrum einen gรผltigen Personalausweis oder ein vergleichbares Dokument vorlegen. Eine Impfberechtigung wegen einer beruflichen Tรคtigkeit ist รผber eine Bescheinigung des Arbeitsgebers zu belegen. Menschen, die ihre Impfberechtigung nicht belegen kรถnnen oder keinen Termin vereinbart haben, werden in den Impfzentren nicht geimpft, sondern mรผssen damit rechnen, dass sie abgewiesen werden. Wurde fรผr mehr als eine Person ein Termin vereinbart, mรผssen die genannten Voraussetzungen auch auf die weiteren Personen zutreffen.
Impfberechtigte kรถnnen fรผr sich ab dem 5. Januar wieder unter der Rufnummer 116 117 oder online unter www.impfen-sh.de einen Termin buchen, sofern verfรผgbar. Buchungen sind wochenweise mรถglich. Damit soll zum einen die tatsรคchliche Wahrnehmung der Termine und zum anderen die Verfรผgbarkeit des Impfstoffes sichergestellt werden.
Aufgrund der zu Beginn begrenzten Verfรผgbarkeit des Impfstoffes werden in Abstimmung mit den jeweiligen Kreisen und den kreisfreien Stรคdten von den 29 Zentren in Schleswig-Holstein zunรคchst 15 Zentren an folgenden Standorten erรถffnen:
- Kiel
- Flensburg
- Neumรผnster
- Lรผbeck
- Heide (Kreis Dithmarschen)
- Alt-Mรถlln (Kreis Lauenburg)
- Husum (Kreis Nordfriesland)
- Eutin (Kreis Ostholstein)
- Prisdorf (Kreis Pinneberg)
- Schรถnberg (Kreis Plรถn)
- Gettorf (Kreis Rendsburg-Eckernfรถrde)
- Kropp (Kreis Schleswig-Flensburg)
- Kaltenkirchen (Kreis Segeberg)
- Itzehoe (Kreis Steinburg)
- Bad Oldesloe (Kreis Stormarn)
