CORONA FAKTEN CHRONIC
Neue Corona Schutzverordnung in Rheinland Pfalz in Kraft.
Weitreichende Einschrรคnkungen fรผr nicht immunisierte Personen
Anders als in dem bisher geltenden Ampelsystem mit den drei Kennzahlen Inzidenz, Hospitalisierungsinzidenz und Anteil an der Intensivkapazitรคt erfolgt die Beurteilung der Infektionslage nun ausschlieรlich anhand der Hospitalisierungsinzidenz. Hinter diesem Begriff verbirgt sich die Anzahl der neu aufgrund einer Corona-Erkrankung ins Krankenhaus aufgenommenen Fรคlle innerhalb der letzten 7 Tage pro 100.000 Einwohner. Dieser Wert soll eine drohende รberlastung des Gesundheitssystems anzeigen.
Die einschneidendste รnderung ist die Einfรผhrung der 2G Regelung fรผr weite Teile des gesellschaftlichen Lebens. Der Zugang zu diesen ist kรผnftig nur noch fรผr geimpfte oder genesene Personen erlaubt. Ausnahmen gibt es fรผr Personen, die nachweislich nicht geimpft werden kรถnnen und Minderjรคhrige. Hier ist dann aber fรผr 12-17 jรคhrige ein aktueller Test erforderlich.
Konkret gilt diese Regelung u.A. fรผr die Innengastronomie, Hotels und Gastgewerbe sowie alle kรถrpernahe Dienstleistungen. Auch sรคmtliche Veranstaltungen im Innenbereich sowie solche im Auรenbereich mit Zugangskontrollen und festen Plรคtzen sind ab sofort fรผr alle nicht immunisierten Personen tabu. Sport im Innenbereich ist ebenfalls betroffen, genau wie Schwimmbรคder, Saunen aber auch Zoos, Museen oder Theater. Die Liste ist noch lรคnger, eigentlich sind ungeimpfte oder nicht genesene Personen ab sofort vom kompletten gesellschaftlichen Miteinander ausgeschlossen.
Am Arbeitsplatz und im รถffentlichen Personennahverkehr gilt kรผnftig die 3G Regel, nicht immunisierte Personen mรผssen also einen aktuellen Test nachweisen. In weiten Teilen des tรคglichen Lebens wird die Maskenpflicht ausgeweitet.
Bei hรถheren oder besonders hohen Hospitalisierungs-Werten kรถnnen die Maรnahmen noch strenger werden. Aktuell liegt dieser Wert in Rheinland-Pfalz bei 3,4, ab einem Wert von 6 ist geplant, aus der oben beschriebenen 2G Regel eine 2G plus Regel zu machen, bei der dann fรผr die immunisierten Personen fรผr viele Bereiche zusรคtzlich eine Testpflicht gelten wรผrde. Ab einem Wert von 9 kann die Landesregierung mit Zustimmung des Landesparlaments zusรคtzliche โweitreichende Schutzmaรnahmenโ verabschieden. Noch ist nicht definiert, was genau sich hinter diesem Begriff verbirgt, was wohl in erster Linie daran liegt, dass Begriffe wie โLockdownโ oder โAusgangssperreโ, wie es sie in stรคrker betroffenen Bundeslรคndern bereits gibt mรถglichst noch vermieden werden sollen.
Unklar ist, wie und durch wen die Umsetzung der neuen und strengeren Regeln konkret kontrolliert werden soll. Viele Politiker verbinden die Verschรคrfung aber auch einfach mit der Hoffnung, dass dadurch weitere Personen von einer Impfung รผberzeugt werden kรถnnen.
