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Die neuen Corona Regeln in Rheinland-Pfalz

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Neue Corona Schutzverordnung in Rheinland Pfalz in Kraft.

Weitreichende Einschränkungen für nicht immunisierte Personen

Mit dem heutigen Mittwoch ist eine neue, mittlerweile 28. Corona Schutzverordnung des Landes Rheinland-Pfalz in Kraft getreten. Das Land reagiert damit auf die Neufassung des Immissionsschutzgesetzes des Bundes und passt seine Schutzmaßnahmen entsprechend an.

Anders als in dem bisher geltenden Ampelsystem mit den drei Kennzahlen Inzidenz, Hospitalisierungsinzidenz und Anteil an der Intensivkapazität erfolgt die Beurteilung der Infektionslage nun ausschließlich anhand der Hospitalisierungsinzidenz. Hinter diesem Begriff verbirgt sich die Anzahl der neu aufgrund einer Corona-Erkrankung ins Krankenhaus aufgenommenen Fälle innerhalb der letzten 7 Tage pro 100.000 Einwohner. Dieser Wert soll eine drohende Überlastung des Gesundheitssystems anzeigen.

Die einschneidendste Änderung ist die Einführung der 2G Regelung für weite Teile des gesellschaftlichen Lebens. Der Zugang zu diesen ist künftig nur noch für geimpfte oder genesene Personen erlaubt. Ausnahmen gibt es für Personen, die nachweislich nicht geimpft werden können und Minderjährige. Hier ist dann aber für 12-17 jährige ein aktueller Test erforderlich.

Konkret gilt diese Regelung u.A. für die Innengastronomie, Hotels und Gastgewerbe sowie alle körpernahe Dienstleistungen. Auch sämtliche Veranstaltungen im Innenbereich sowie solche im Außenbereich mit Zugangskontrollen und festen Plätzen sind ab sofort für alle nicht immunisierten Personen tabu. Sport im Innenbereich ist ebenfalls betroffen, genau wie Schwimmbäder, Saunen aber auch Zoos, Museen oder Theater. Die Liste ist noch länger, eigentlich sind ungeimpfte oder nicht genesene Personen ab sofort vom kompletten gesellschaftlichen Miteinander ausgeschlossen.

Am Arbeitsplatz und im öffentlichen Personennahverkehr gilt künftig die 3G Regel, nicht immunisierte Personen müssen also einen aktuellen Test nachweisen. In weiten Teilen des täglichen Lebens wird die Maskenpflicht ausgeweitet.

Bei höheren oder besonders hohen Hospitalisierungs-Werten können die Maßnahmen noch strenger werden. Aktuell liegt dieser Wert in Rheinland-Pfalz bei 3,4, ab einem Wert von 6 ist geplant, aus der oben beschriebenen 2G Regel eine 2G plus Regel zu machen, bei der dann für die immunisierten Personen für viele Bereiche zusätzlich eine Testpflicht gelten würde. Ab einem Wert von 9 kann die Landesregierung mit Zustimmung des Landesparlaments zusätzliche „weitreichende Schutzmaßnahmen“ verabschieden. Noch ist nicht definiert, was genau sich hinter diesem Begriff verbirgt, was wohl in erster Linie daran liegt, dass Begriffe wie „Lockdown“ oder „Ausgangssperre“, wie es sie in stärker betroffenen Bundesländern bereits gibt möglichst noch vermieden werden sollen.

Unklar ist, wie und durch wen die Umsetzung der neuen und strengeren Regeln konkret kontrolliert werden soll. Viele Politiker verbinden die Verschärfung aber auch einfach mit der Hoffnung, dass dadurch weitere Personen von einer Impfung überzeugt werden können.

 

 

 

 

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