CoronaRLP

Die neuen Winter Corona-Regeln in RLP im Überblick

Der Shutdown wurde bis zum 31. Januar verlängert.
Er bleibt unbedingt notwendig, denn:
Die Infektionszahlen müssen schneller und drastischer gesenkt werden, um das Gesundheitssystem nicht zu überlasten und nicht die Kontrolle über das Virus zu verlieren.

Konkret gilt:
Wie bereits im vergangenen März soll nur noch ein Hausstand plus eine weitere Person im öffentlichen Raum zusammenkommen.
Kinder bis einschließlich 6 Jahre sind ausgenommen.
Dem nicht in häuslicher Gemeinschaft lebenden Elternteil ist es außerdem erlaubt, sein Umgangsrecht weiterhin auszuüben. Ausnahmen gibt es auch für die Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Personen.

Der Einzelhandel bleibt mit Ausnahmen für Waren des täglichen Bedarfs geschlossen.
Körpernahe Dienstleistungen wie beispielsweise Friseurbesuche sind vorerst nicht möglich.

Die Kitas bleiben im Regelbetrieb geöffnet.
An die Eltern wird aber appelliert, möglichst eine Betreuung zu Hause sicher zu stellen. In den Schulen bleibt die Präsenzpflicht bis 31. Januar aufgehoben. Bis zum 22. Januar 2021 findet in allen Schularten ausschließlich Fernunterricht statt. Die Abiturprüfungen können weiter stattfinden.

Eltern sollen im Jahr 2021 einen zusätzlichen Anspruch auf Kinderkrankengeld erhalten. Der Bund will gesetzlich regeln, dass pro Elternteil 10 zusätzliche Tage gewährt werden können. Für Alleinerziehende sollen bis zu 20 zusätzliche Tage möglich sein. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hauseerforderlich wird, weil die Schule oder der Kindergarten bzw. die Klasse oder Gruppe pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt wurde.

Für Alten- und Pflegeheime sowie mobile Pflegedienste sind besondere Schutzmaßnahmen getroffen. Wir haben bereits im Dezember ein Freiwilligen-Netzwerk mit unseren Partnern der Hilfsorganisationen gegründet. Diese „helfenden Hände“ unterstützen die Alten- und Pflegeeinrichtungen in allen Bereichen, in denen Unterstützung gebraucht wird, damit genügend Kapazität vorhanden ist, um Bewohnerinnen und Bewohner, Besucherinnen und Besucher sowie Mitarbeitende zu testen und Impfungen vorzubereiten.

Für Einreisen aus Risikogebieten nach Deutschland gilt ab 11. Januar grundsätzlich neben der bestehenden zehntägigen Quarantänepflicht zusätzlich eine Testpflicht bei Einreise.

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"