Mordfall Amy Lopez: 81-Jähriger nach Jahrzehnten in U-Haft
Im Mordfall Amy Lopez hat die Staatsanwaltschaft Koblenz einen entscheidenden Ermittlungserfolg erzielt. Ein 81-jähriger deutscher Staatsangehöriger befindet sich inzwischen wegen des dringenden Tatverdachts des heimtückischen und zur Befriedigung des Geschlechtstriebs begangenen Mordes in Untersuchungshaft in einer Justizvollzugsanstalt in Rheinland-Pfalz.
Tat im September 1994 in Koblenz
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 26.09.1994 die 24-jährige amerikanische Touristin Amy Lopez unterhalb der Festung Ehrenbreitstein in Koblenz vorsätzlich getötet zu haben. Die junge Frau befand sich damals auf einer Europareise und wollte am Morgen des Tattages die Festung besichtigen. Sie fuhr mit dem Stadtbus auf die rechte Rheinseite und plante, über den Fußweg im Steilhang zur Anlage zu gelangen.
Zwischen 9 und 10 Uhr traf sie vermutlich zufällig auf den späteren Täter. Der Tatort lag im sogenannten General-von-Aster-Zimmer, einem damals frei zugänglichen Gemäuer unterhalb der oberen Festungsanlage.
Sexuelle Motivation und massive Gewalt
Nach dem aktuellen Ermittlungsstand handelte der Täter aus sexueller Motivation. Das Opfer war im unteren Körperbereich vollständig entkleidet und wurde nach den damaligen pathologisch-forensischen Untersuchungen sexuell missbraucht. Die Ermittler stellten fest, dass der Täter Amy Lopez strangulierte, mit einem Stein gegen den Kopf schlug und ihr mehrere Messerstiche zufügte. Diese Verletzungen führten letztlich zum Tod.
Cold Case und neuer Ermittlungsdurchbruch
Eine bei der Kriminaldirektion Koblenz eingerichtete Sonderkommission überprüfte in den Jahren nach der Tat mehrere hundert Spuren sowie zahlreiche Personen. Dennoch identifizierten die Ermittler lange keinen Tatverdächtigen. Zuletzt präsentierte die Sendung „Aktenzeichen XY“ den Mordfall Amy Lopez am 17.09.2025 als sogenannten Cold Case.
Den Durchbruch brachten erneute, aufwändige Untersuchungen sichergestellter Beweismittel. Experten des Hessischen Landeskriminalamts unterstützten die Kriminaldirektion Koblenz im Rahmen der Amtshilfe. Sie präparierten rund 1.600 Proben aus der Kleidung des Opfers sowie aus Klebefolien, die 1994 zur Spurensicherung dienten. Mithilfe moderner Analysetechniken sicherten sie DNA-Spuren aus Hautschuppenfragmenten.
Eindeutiger DNA-Abgleich
Nach der Sicherung der neuen DNA-Spur überprüfte das zuständige Fachkommissariat des Polizeipräsidiums Koblenz erneut mehr als 200 damalige Spurenakten. Im Januar 2026 entnahmen die Ermittler dem Beschuldigten auf freiwilliger Basis eine Speichelprobe. Der anschließende Abgleich ergab bei einer Spur eine eindeutige Übereinstimmung.
Der Beschuldigte war bereits 1999 wegen einer einschlägigen Sexualstraftat durch das Landgericht Koblenz verurteilt worden und geriet damals in den Fokus der Ermittler. Mangels geeigneter DNA-Spuren ließ sich jedoch kein Zusammenhang zum Mordfall Amy Lopez herstellen.
Staatsanwaltschaft betont langen Atem
Leitender Oberstaatsanwalt Mannweiler erklärte, die unermüdliche Ermittlungsarbeit der Koblenzer Polizei habe einen wesentlichen Schritt zur Tataufklärung ermöglicht. Der Fall zeige, dass Strafverfolgungsbehörden schwere Verbrechen auch nach Jahrzehnten nicht aus den Augen verlieren.
Der Beschuldigte machte bei seiner Vorführung vor der Haftrichterin von seinem Schweigerecht Gebrauch. Ihm wurde ein Verteidiger beigeordnet. Die Ermittlungen im Mordfall Amy Lopez dauern weiterhin an.
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