Am 03.10.2022, gegen 13:30 Uhr, wurde die Polizei zu einer Streuobstwiese nahe eines Waldstรผckes, unmittelbar angrenzend des Bergfriedhofes in Bad Neuenahr-Ahrweiler, Ramersbacher Straรe, gerufen.
Hier hatte der Verwalter der Streuobstwiese zwei mรคnnliche Personen angetroffen, welche ohne Erlaubnis grรถรere Mengen Walnรผsse und รpfel fรผr sich gesammelt hatten. Auch wenn es sich um eine frei zugรคngliche Flรคche handelt, stellt dies den Tatbestand des Diebstahls dar. Entsprechende Strafanzeigen wurden gefertigt.
Die Polizei weist eindringlich darauf hin, dass auch auf frei zugรคnglichen Streuobstwiesen und sonstigen landwirtschaftlichen Flรคchen ohne Erlaubnis des Eigentรผmers nichts gesammelt bzw. mitgenommen werden darf. Die Menge der entnommenen Frรผchte ist hierbei nicht von Relevanz. Ebenso, ob die Frรผchte bereits am Boden liegen oder gepflรผckt werden. Eine Kennzeichnung der Flรคchen, dass es sich hierbei um Privateigentum bzw. eine landwirtschaftliche Flรคche handelt, muss durch den Eigentรผmer nicht erfolgen. Dies geschieht bei einem Mais- oder Kartoffelfeld schlieรlich auch nicht.
