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Diebstahl auf einer Streuobstwiese und dringlicher Hinweis der Polizei

Am 03.10.2022, gegen 13:30 Uhr, wurde die Polizei zu einer Streuobstwiese nahe eines Waldstückes, unmittelbar angrenzend des Bergfriedhofes in Bad Neuenahr-Ahrweiler, Ramersbacher Straße, gerufen.

Hier hatte der Verwalter der Streuobstwiese zwei männliche Personen angetroffen, welche ohne Erlaubnis größere Mengen Walnüsse und Äpfel für sich gesammelt hatten. Auch wenn es sich um eine frei zugängliche Fläche handelt, stellt dies den Tatbestand des Diebstahls dar. Entsprechende Strafanzeigen wurden gefertigt.

Die Polizei weist eindringlich darauf hin, dass auch auf frei zugänglichen Streuobstwiesen und sonstigen landwirtschaftlichen Flächen ohne Erlaubnis des Eigentümers nichts gesammelt bzw. mitgenommen werden darf. Die Menge der entnommenen Früchte ist hierbei nicht von Relevanz. Ebenso, ob die Früchte bereits am Boden liegen oder gepflückt werden. Eine Kennzeichnung der Flächen, dass es sich hierbei um Privateigentum bzw. eine landwirtschaftliche Fläche handelt, muss durch den Eigentümer nicht erfolgen. Dies geschieht bei einem Mais- oder Kartoffelfeld schließlich auch nicht.

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