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Diese Corona-Maßnahmen sind bereits beschlossen – up date

Der Lockdown wird bis zum 14. Februar verlängert.

  • Private Zusammenkünfte bleiben auf den eigenen Haushalt und eine weitere nicht im Haushalt lebende Person beschränkt.
  • In öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften soll es eine Pflicht fürs Tragen „von medizinischen Masken“ geben. Bedeutet: FFP2-Maske oder eine von den hellblauen/türkisfarbenen chirurgischen Masken.
  • Kontakte im öffentlichen Personenverkehr sollen reduziert werden.
    Dies jedoch nicht durch direkte Maßnahmen, sondern durch die „weitgehende Nutzung von Homeoffice-Möglichkeiten“ und die „Entzerrung des Fahrgastaufkommens in den Stoßzeiten“.

    „Für Alten und Pflegeheime“ sollen „besondere Schutzmaßnahmen“ getroffen werden. Heißt: FFP2-Maskenpflicht fürs Personal „beim Kontakt mit den Bewohnern“, konsequentes Testen von Mitarbeitern und Besuchern.

    Zudem sind Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig: Mindestabstand (1,5 Meter), Maskenpflicht, Gesangsverbot.

     Arbeitgeber MÜSSEN Homeoffice ermöglichen. Dort, wo es nicht geht und Abstände nicht eingehalten werden können, sollen Masken an die Belegschaft ausgegeben werden.

    Wir berichten weiter !

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