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Diese Corona-Regeln gelten ab morgen

Die Ausgangssperren bleiben bestehen. Aber wer einkaufen geht, hat ab Montag wieder eine größere Auswahl. Die meisten Geschäfte öffnen wieder. Wobei die Lockerungen in den Bundesländern unterschiedlich ausfallen – und nicht überall schon am Montag kommen.

Handelsketten, Läden und Buchhändler stehen in den Startlöchern: Nach wochenlanger Zwangspause in der Corona-Krise greifen von diesem Montag an erste Lockerungen. Kleine und mittlere Läden dürfen erstmals seit der angeordneten Schließung wieder öffnen.

Bund und Länder hatten sich zwar am vergangenen Mittwoch auf erste Lockerungen der Auflagen zur Eindämmung der Pandemie verständigt. Eine bundesweit einheitliche Strategie im Kampf gegen das Virus ist aber nicht absehbar.
Letztlich entscheiden die einzelnen Bundesländer, wie sie die Lockerungen konkret gestalten. Kritiker sprechen von einem Flickenteppich.

Ist die Ausgangssperre vorüber?

Nein. Regeln, wie die Aufforderung möglichst zuhause zu bleiben, gelten weiter. Auch dürfen weiterhin sich nur maximal zwei Menschen privat treffen, die nicht im selben Haushalt leben – und müssen dann Abstand zu einander halten. Ab Montag gilt diese Regelung auch für Bayern, wo sich bisher niemand mit haushaltsfremden Personen treffen durfte. Die Ausgangssperren sollen im Zwei-Wochen-Rhythmus überprüft werden.

Die Schulen werden sehr unterschiedlich wieder hochgefahren, was auch an den unterschiedlichen Ferienkalendern liegt. Die Kitas bleiben weitgehend geschlossen, auch wenn der Kreis der Arbeitnehmer mit Anspruch auf Notbetreuung in den meisten Bundesländern schrittweise erweitert wird. Spielplätze, Sportanlagen und andere öffentliche Versammlungsorte bleiben geschlossen.

Wo öffnen die Geschäfte?

Zum Start nach der gut einmonatigen Schließung können Verbraucher nicht in allen Bundesländern sofort shoppen gehen. Berlin und Brandenburglassen ab Mittwoch wieder mehr Geschäfte öffnen. Thüringen folgt voraussichtlich am Freitag, und nicht wie zuletzt geplant erst am 27. April. Bayerngeht zweistufig vor: Am Montag öffnen Baumärkte und Gartencenter, andere Geschäfte folgen eine Woche später.

Welche Geschäfte öffnen?

Geeinigt haben sich die Länder auf Geschäfte bis 800 Quadratmeter. Das geht laut Baden-Württembergs Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann darauf zurück, dass in der Rechtsprechung Einzelhandelsbetriebe mit mehr als 800 Quadratmetern als großflächig gälten. Kfz- und Fahrradhändler sowie Buchhandlungen dürfen ungeachtet ihrer Größe öffnen.

In Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Niedersachsen etwa dürfen auch größere Läden aufmachen, wenn sie die Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter begrenzen. Ebenso in Hessen.

In Brandenburg dürfen auch Geschäfte mit bis zu 800 Quadratmetern öffnen, die in Einkaufszentren liegen. Der Einzelhandelsverband der Hauptstadt erwartet, dass sich auch Berlin dieser Regelung anschließt.

Wie läuft das Einkaufen ab?

Das Einkaufserlebnis wird vielerorts ein anderes sein als zuvor: Wie schon im Lebensmittelhandel werden beim Textil- oder Bücherkauf Schutzmasken, Abstandsmarkierungen und Einlass-Kontrollen üblich sein. Teils gilt eine Maskenpflicht, die wohl absehbar bundesweit kommt. So sollen die Ansteckungsgefahr verringert und der Kundenstrom reguliert werden. Einen Ansturm auf Innenstädte und Geschäfte erwartet der Deutsche Städtetag nicht.

In Sachsen gilt beim Einkaufen Maskenpflicht – wie auch im öffentlichen Nahverkehr. Sachsen ist das erste Bundesland mit einer derartigen Regelung. Eine Maskenpflicht in Geschäften sowie Bussen und Bahnen besteht bislang nur in einzelnen Städten wie Jena. Hanau und Wolfsburg führen ebenfalls eine Pflicht ein. Mecklenburg-Vorpommern will eine Woche später, ab 27. April das Tragen einer Maske zur Pflicht erheben.

Stehen alle hinter den Regelungen?

Nein. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier rief Bund und Länder zu mehr Einigkeit auf. “Wir dürfen nicht durcheinanderlaufen wie ein Hühnerhaufen und uns gegenseitig abwechselnd mit Verschärfungen und Lockerungen überbieten”, mahnte der CDU-Politiker in der “Bild am Sonntag”

Streit gibt es zudem um die Entscheidung, zunächst nur Läden mit einer Verkaufsfläche von maximal 800 Quadratmetern die Öffnung zu erlauben. Kleinere Geschäfte hätten weniger Reserven und es deshalb weit schwerer, “den Kopf über Wasser zu halten”, sagte Altmaier.

Eilanträge gegen die Verordnungen zur Schließung von Warenhäusern wegen der Corona-Krise haben Oberverwaltungsgerichte (OVG) in Berlin und Greifswald zurückgewiesen. Das OVG Berlin-Brandenburg nannte die Schließung mit Blick auf den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung verhältnismäßig. Aus Wirtschaftsverbänden kommt weiter Kritik. Das Kriterium von 800 Quadratmetern Verkaufsfläche sei willkürlich gewählt, sagte der Hauptgeschäftsführer des Mittelstandsverbundes, Ludwig Veltmann.

 

dpa * NTV *

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