Berlin: Doppelmörder nutzt unbegleiteten Ausgang zur Flucht
Seit dem späten Donnerstagnachmittag wird nach dem 50-Jährigen gefahndet. Die Senatsjustizverwaltung teilte dies am Freitag auf Anfrage mit.
Rückkehr zur Haftanstalt Tegel nicht erfolgt
Der Straftäter hätte bis 17 Uhr zu seinem genehmigten Ausgang zurückkehren müssen. Dies geschah nicht. Der Mann sitzt seit 27 Jahren im Gefängnis. 1995 wurde er wegen zweifachen Mordes zu
einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Regelmäßige Ausgänge seit 2005
Seit 2005 wurden dem Straftäter regelmäßig Ausgänge gewährt. Diese Lockerungen sind verfassungsrechtlich vorgeschrieben. Sie sollen Betroffene auf ein geregeltes Leben in Freiheit vorbereiten. Bislang gab es keine Beanstandungen.
Umfassendes Prüfverfahren vor unbegleitetem Ausgang
Bevor der Mann unbegleitet das Gefängnis verlassen durfte, erfolgte ein umfassendes Prüfverfahren. Dazu gehörte ein forensisch-psychiatrisches Gutachten eines externen Sachverständigen. Nach dessen Einschätzung war die Lockerung vertretbar. Es gab keine Anhaltspunkte für eine mögliche Flucht.
Vorfall im Februar: Verurteilter Vergewaltiger nutzte begleiteten Ausgang zur Flucht
Im Februar nutzte ein verurteilter Vergewaltiger einen begleiteten Ausgang zur Flucht. Auch er saß in der Sicherungsverwahrung der JVA Tegel ein. Der Straftäter wurde nach drei Tagen in Schleswig-Holstein gefasst.
Sicherheitsmaßnahmen hinterfragt
Die erneute Flucht eines gefährlichen Straftäters wirft Fragen zu den Sicherheitsmaßnahmen auf. Experten und die Öffentlichkeit fordern strengere Kontrollen bei Ausgangsgenehmigungen. Die Justizverwaltung muss die bisherigen Lockerungen überdenken.