Urteil des Landgerichts Rostock wegen Doppelmords eines Sohnes an seinen Eltern rechtskrรคftig
Beschluss vom 23. Mรคrz 2021ย
Das Landgericht Rostock hat den Angeklagten wegen Mordes in zwei tateinheitlichen Fรคllen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld bejaht.
Nach den Feststellungen des Landgerichts tรถtete der noch in seinem “Jugendzimmer” lebende 39 Jahre alte Angeklagte in den frรผhen Morgenstunden des 31. Dezember 2019 seine Eltern. Zunรคchst schlug er seinem schlafenden Vater mit einem Hammer auf den Kopf, fรผgte ihm dann 21 Messerstiche zu und stach anschlieรend 41 Mal auf seine gerade erst erwachte Mutter ein. Der Angeklagte tรถtete seine Eltern aus niedrigen Beweggrรผnden, weil er ihre Aufforderung, auszuziehen, nicht hinnehmen wollte. Heimtรผckisch handelte er, indem er die Arg- und Wehrlosigkeit beider Elternteile bewusst zur Tรถtung ausnutzte.
Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten verworfen, weil die รberprรผfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben hat. Das Urteil ist damit rechtskrรคftig.
Vorinstanz:
Landgericht Rostock -Urteil vom 22. September 2020 โ 13 Ks 56/20 (1)
