Doppelt kassiert – 1.200 Euro Geldstrafe als Quittung fรผr Mann aus dem Landkreis Vechta; Zoll deckt Leistungsbetrug auf
Dreiรig Tagessรคtze zu je 40 Euro, mithin insgesamt 1.200 Euro Geldstrafe, so lautet das Urteil des Amtsgerichts Vechta fรผr einen Leistungsbezieher aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrรผck.
Der inzwischen rechtskrรคftig Verurteilte bezog Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Im Mai 2023 nahm der Mann eine sozialversicherungspflichtige Beschรคftigung auf, die er dem Leistungstrรคger nicht mitgeteilt hatte. So konnte der 39-Jรคhrige rund 1.000 Euro Arbeitslosengeld I zu Unrecht kassieren.
รberfรผhrt wurde der Leistungsbetrรผger durch eine Mitteilung seiner Krankenkasse. Diese hatte dem Hauptzollamt Osnabrรผck mitgeteilt, dass der Mann eine Beschรคftigung aufgenommen hatte, obwohl er im Leistungsbezug stand. Daraufhin nahm das Hauptzollamt Osnabrรผck die Ermittlungen auf, die schlieรlich zur Anklageerhebung wegen Betrugs durch die Staatsanwaltschaft fรผhrte.
Der Angeklagte hรคtte den Leistungstrรคger sofort benachrichtigen mรผssen, als er die berufliche Tรคtigkeit aufnahm. Das hatte er trotz entsprechender Hinweise nicht getan. “Neben der Geldstrafe muss der Verurteilte die zu viel erhaltenen Betrรคge selbstverstรคndlich an den Leistungstrรคger zurรผckzahlen”, so Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrรผck.
