Doppelt kassiert – Zoll deckt Leistungsbetrug auf
Osnabrück - Hauptzollamt - Leistungsbetrüger
Doppelt kassiert – 1.200 Euro Geldstrafe als Quittung für Mann aus dem Landkreis Vechta; Zoll deckt Leistungsbetrug auf
Dreißig Tagessätze zu je 40 Euro, mithin insgesamt 1.200 Euro Geldstrafe, so lautet das Urteil des Amtsgerichts Vechta für einen Leistungsbezieher aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück.
Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte bezog Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Im Mai 2023 nahm der Mann eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, die er dem Leistungsträger nicht mitgeteilt hatte. So konnte der 39-Jährige rund 1.000 Euro Arbeitslosengeld I zu Unrecht kassieren.
Überführt wurde der Leistungsbetrüger durch eine Mitteilung seiner Krankenkasse. Diese hatte dem Hauptzollamt Osnabrück mitgeteilt, dass der Mann eine Beschäftigung aufgenommen hatte, obwohl er im Leistungsbezug stand. Daraufhin nahm das Hauptzollamt Osnabrück die Ermittlungen auf, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betrugs durch die Staatsanwaltschaft führte.
Der Angeklagte hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als er die berufliche Tätigkeit aufnahm. Das hatte er trotz entsprechender Hinweise nicht getan. “Neben der Geldstrafe muss der Verurteilte die zu viel erhaltenen Beträge selbstverständlich an den Leistungsträger zurückzahlen”, so Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.