Drei auf einen Streich – 24.000 Euro Geldstrafe für Straßenverkehrssünder
Frankfurt - Flughafen - Haftbefehl
Drei auf einen Streich – 24.000 Euro Geldstrafe für Straßenverkehrssünder
Am Montag wurden gleich drei verurteilte Straßenverkehrssünder am Frankfurter Flughafen festgestellt.
Besonders bemerkenswert war dabei die Höhe der ausstehenden Geldstrafe eines Österreichers von knapp 20.000 Euro. Nach seiner Ankunft aus Miami endete seine Reise aufgrund eines Haftbefehls der Staatsanwaltschaft Traunstein zunächst auf der Polizeiwache. Der 34-Jährige war wegen Straßenverkehrsgefährdung zu einer Gesamtstrafe von 19.998,43 Euro verurteilt worden. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft zahlte er per Direktüberweisung 8000 Euro. Unter der Voraussetzung, dass er den Restbetrag bis zum 31. März 2024 begleicht, durfte er seine Reise nach Salzburg fortsetzen.
Nicht viel später stellten die Kollegen einen weiteren Straßenverkehrssünder bei seiner Ankunft aus Barcelona/Spanien fest. Auch in diesem Fall suchte die Staatsanwaltschaft Traunstein per Haftbefehl nach der Person. Wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis hatte der 32-jährige Spanier eine Gesamtgeldstrafe von 2682,50 Euro zu zahlen. Dies tat er vor Ort und konnte so eine Ersatzfreiheitsstrafe abwenden.
Auch ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Kassel konnte durch Zahlung erfolgreich vollstreckt werden. Als dritten Verkehrssünder stellten die Beamten der Bundespolizei einen 45-jährigen Ukrainer fest. Das Amtsgericht Kassel hatte ihn im November 2021 zu einer Geldstrafe von 1280,67 Euro wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr verurteilt. Nach Zahlung seiner Geldstrafe, konnte er seine Reise nach Cancun/Mexiko fortsetzen.