Drei jugendliche Tatverdächtige nach versuchtem Einbruch in Dortmund-Nette gestellt
Nach einem versuchten Einbruch in Dortmund-Nette hat die Polizei am Dienstag (10. Februar 2026) drei jugendliche Tatverdächtige gestellt. Ein aufmerksamer Zeuge alarmierte gegen 16 Uhr über den Notruf die Einsatzkräfte, nachdem er verdächtige Aktivitäten an seiner Doppelhaushälfte bemerkt hatte.
Zeuge meldet Tat und verfolgt Verdächtige telefonisch
Der Melder beobachtete, wie drei Mädchen offenbar versuchten, in sein Wohnhaus einzudringen. Als sie den Zeugen bemerkten, flüchteten sie umgehend zu Fuß in Richtung der S-Bahn-Haltestelle Nette/Oestrich. Währenddessen hielt der Mann Kontakt zur Polizei und übermittelte fortlaufend den aktuellen Standort der Flüchtigen.
Dank dieser präzisen Hinweise reagierten die Einsatzkräfte schnell. Im Rahmen einer fußläufigen Nacheile stellten sie zwei der Tatverdächtigen im Bereich der Haberlandstraße. Eine dritte Beteiligte trafen die Beamten wenig später nach einem weiteren Zeugenhinweis ebenfalls im Nahbereich an.
Mögliche Tatwerkzeuge sichergestellt
Im Umfeld des Einsatzortes fanden die Polizisten zwei Schraubendreher. Nach ersten Erkenntnissen könnten diese als Tatwerkzeuge bei dem versuchten Einbruch in Dortmund-Nette genutzt worden sein. Die Beamten stellten die Gegenstände sicher und leiteten entsprechende Ermittlungen ein.
Tatverdächtige ohne festen Wohnsitz
Bei den Tatverdächtigen handelt es sich um drei Mädchen im Alter von 13 und 14 Jahren. Nach aktuellem Stand sind sie französische Staatsbürgerinnen und verfügen über keinen festen Wohnsitz in Deutschland. Zwei der Jugendlichen traten bereits zuvor wegen ähnlich gelagerter Delikte polizeilich in Erscheinung.
Die Polizei informierte das zuständige Jugendamt und leitete Strafverfahren ein. Aufgrund des Alters der Beteiligten stehen nun jugendstrafrechtliche Maßnahmen im Raum.
Ermittlungen dauern an
Die Ermittlungen zum versuchten Einbruch in Dortmund-Nette dauern derzeit an. Die Polizei prüft unter anderem, ob die Jugendlichen für weitere Taten im Stadtgebiet in Betracht kommen.
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