Drogenfahrt und Verfolgung auf der B256 bei Fürthen
In der Nacht zum 22. Februar 2026 kontrollierten Beamte der Polizeiinspektion Altenkirchen den Verkehr im Bereich Fürthen und Hamm. Gegen 03:25 Uhr geriet ein PKW auf der B256 im Bereich der Auermühle in den Fokus der Einsatzkräfte. Die Beamten wollten das Fahrzeug im Rahmen einer regulären Verkehrskontrolle überprüfen.
Fahrer wendet und flüchtet in Richtung NRW
Der Fahrzeugführer folgte dem Streifenwagen zunächst bis unmittelbar vor die vorgesehene Kontrollörtlichkeit. Kurz vor Beginn der B256 Fürthen Verkehrskontrolle wendete der Mann jedoch plötzlich seinen PKW und flüchtete mit der für ihn maximal erreichbaren Geschwindigkeit in Fahrtrichtung Nordrhein-Westfalen.
Die Polizeibeamten nahmen umgehend die Verfolgung auf und setzten die vorgeschriebenen Anhaltesignale ein. Dennoch ignorierte der Beschuldigte sämtliche Signale und setzte seine Fahrt fort. Erst wenige Kilometer später stoppten die Einsatzkräfte das Fahrzeug und führten die geplante B256 Fürthen Verkehrskontrolle schließlich durch.
Kein Führerschein und unter Drogeneinfluss
Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der 33-jährige Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Zudem stand er deutlich unter dem Einfluss harter Betäubungsmittel. Aufgrund der festgestellten Auffälligkeiten ordneten die Polizisten eine Blutprobe an.
Die Verkehrskontrolle auf der B256 bei Fürthen führte somit zu mehreren strafrechtlich relevanten Feststellungen. Gegen den Beschuldigten leiteten die Behörden diverse Ermittlungsverfahren ein, unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie wegen des Verdachts des Fahrens unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln.
Mehrere Strafverfahren eingeleitet
Der 33-Jährige muss sich nun vor Gericht verantworten. Die Polizeiinspektion Altenkirchen führt die weiteren Ermittlungen. Informationen zur Polizeiarbeit in Rheinland-Pfalz veröffentlicht die Polizei Rheinland-Pfalz.
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