Drohne behindert Bahnbetrieb – Gleise im Hauptbahnhof München gesperrt
München - Bahnverkehr - DB
Drohne behindert Bahnbetrieb – Bundespolizei sucht nach Drohnenpilot
München –
Die Drohne eines bislang unbekannten Piloten verfing sich am Montagabend (25. November) an der Oberleitungsaufhängung im Bereich der Hackerbrücke. Es kam zu erheblichen Behinderungen im Bahnverkehr.
Gegen 17:35 Uhr meldete ein Unbekannter einer Streife der Deutsche Bahn Sicherheit im Hauptbahnhof München, dass sich die Drohne eines Freundes im Bereich der Hackerbrücke in der Oberleitung befindet. Als der Mitteiler erkannte, dass sich ein größerer Polizeieinsatz entwickelte, flüchtete er.
Ermittlungen ergaben, dass sich in der Nähe des Einfahrsignals bei der Hackerbrücke tatsächlich eine Drohne im oberen Tragseil der Oberleitung verfangen hatte.
Da diese auf die Oberleitung zu stürzen drohte, und dadurch wiederum erhebliche Schäden bis hin zum Abriss der 15.000 Volt führenden Stromleitung sowie erhebliche Auswirkungen auf den Bahnbetrieb zu befürchten waren, wurden die Gleise 4 bis 13 des Hauptbahnhofes München vorsorglich gesperrt.
Einem Techniker der Deutschen Bahn gelang es, die Drohne zu bergen und für weitere Ermittlungen der Bundespolizei sicherzustellen.
Durch die Gleissperrungen mussten etliche Züge umgeleitet werden. Es kam es zu erheblichen Verspätungen im bahnbetrieblichen Nah- und Fernverkehr diverser Eisenbahnverkehrsunternehmen. Reisende mussten zudem andere als die geplanten Bahnsteige aufsuchen, da mehrere Züge außerplanmäßig an anderen, als den gewohnten Bahnsteigen verkehrten. Die Bundespolizei hat Ermittlungen wegen der Störung des Bahnverkehrs und zur Ermittlung des Drohnenbesitzers aufgenommen. Derzeit werden auch die weiteren Zuständigkeiten der durchzuführenden polizeilichen Maßnahmen abgeklärt.
Die Bundespolizeiinspektion München bittet den Verursacher bzw. auch den Mitteiler, der die Deutsche Bahn Sicherheit informierte, sich in der Wache in der Denisstraße 1 bei der Bundespolizei zu melden; auch zwecks Abholung des unbemannten Flugobjektes. Hierzu wird gebeten, einen Eigentumsnachweis für die Drohne mitzubringen und ggf. auch den Führerscheinnachweis zu erbringen.
Die Bundespolizei sicherte während der Bergung des Flugobjekts das nähere Umfeld des den bahnbetriebgefährdenden “Drohnen-Landeplatz”, der sich nur rund vier Meter entfernt von der Hackerbrücke befand. Es war nicht auszuschließen, dass sich der Drohnenpilot eigenständig – unter Lebensgefahr – daran macht, die Drohne von der Oberleitung und anschließend auch aus dem
Gleisbereich zu holen.
Welche Strafe ihn erwartet und ob ihn die Deutsche Bahn oder andere Eisenbahnunternehmen für
die bahnbetrieblichen Verzögerungen in Regress nehmen, ist noch in Klärung.
Die Bundespolizei weist darauf hin, dass beim Betrieb eines unbemannten Flugobjektes besondere gesetzliche Bestimmungen zu beachten sind (siehe dazu auch Oberbayerisches Amtsblatt Nr. 08/24).
Unter anderem ist – unter bestimmten Voraussetzungen in der offenen und speziellen Kategorie – der Überflug von Bahngleisen erlaubt, ohne eine zusätzliche Genehmigung der Deutschen Bahn einzuholen. Dringend bei Drohnenflügen zu beachten: Es gilt ein striktes Flugverbot in einem “virtuellen Kasten” von 10 Meter links und rechts der Gleisanlagen sowie 15 Meter über Bahngleisen und über fahrenden Zügen!