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Drohnenverbot bei Rock am Ring 2025 – Bußgeld bis zu 50.000 Euro möglich

RAR - Rock am Ring - Sicherheitsregeln

Drohnenverbot bei Rock am Ring 2025 

Zum Festival „Rock am Ring 2025“, das vom 6. bis 9. Juni 2025 am Nürburgring stattfindet, gelten besondere Sicherheitsregeln.

Wichtig für alle Besucher und Technikinteressierten:

Der Einsatz von Drohnen ist im gesamten Festivalumfeld strengstens verboten.

Grundlage dafür ist § 21h Abs. 3 Nr. 11 der Luftverkehrsordnung (LuftVO).
Danach dürfen keine unbemannten Luftfahrtsysteme oder Flugmodelle betrieben
werden.

Das Verbot gilt über und innerhalb eines seitlichen Abstands von 100 Metern zu Einsatzorten von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben.

Eine genaue Übersicht zum betroffenen Gebiet ist über die offizielle Seite abrufbar:

👉 Karte des Einsatzgebietes

Was bedeutet das konkret?

Es dürfen keinerlei Drohnen, egal welcher Art, in dem ausgewiesenen Bereich starten oder fliegen.

Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Zudem kann die Polizei das eingesetzte Fluggerät beschlagnahmen. Auch die Kosten des Polizeieinsatzes können dem Verursacher in Rechnung gestellt werden.

Polizei und Veranstalter rufen daher alle Drohnenpiloten zur Vernunft auf:

Lasst eure Fluggeräte am Boden!

Zur Sicherheit aller Besucher wird Folgendes eingesetzt:

  • Polizeidrohnen zur Lageüberwachung

  • Stationäre Videotechnik an den Eingängen

Die Videoüberwachung erfolgt gemäß den Datenschutzrichtlinien des Landesbeauftragten für Datenschutz Rheinland-Pfalz.

Ziel der Maßnahmen: Der reibungslose Ablauf des Festivals und der Schutz aller Besucher.

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