Bundespolizei stellt Wurfmesser bei Kontrolle sicher
Am Montagnachmittag (13. April 2026) führten Einsatzkräfte der Bundespolizei im Duisburger Hauptbahnhof eine Kontrolle durch, die gleich mehrere Treffer ergab. Dabei stellten die Beamten bei einem 42-jährigen Mann drei Wurfmesser sicher.
Kontrolle im Hauptbahnhof führt zu Fahndungstreffer
Gegen 15:00 Uhr überprüften die Uniformierten den deutschen Staatsbürger im Bereich des Hauptbahnhofs. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Einsatzkräfte fest, dass die Staatsanwaltschaft Hamburg den Mann zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben hatte. Hintergrund ist ein Verfahren wegen räuberischer Erpressung.
Solche Kontrollen gehören zum Alltag der Bundespolizei und dienen der Gefahrenabwehr sowie der Strafverfolgung. Weitere aktuelle Polizeimeldungen finden Sie auch unter Deutschland und News.
Drei Wurfmesser sichergestellt
Im Anschluss durchsuchten die Beamten den 42-Jährigen. Dabei fanden sie drei zugriffsbereite Wurfmesser. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen stellten die Einsatzkräfte die Waffen sicher.
Der Besitz und das Führen bestimmter Messer unterliegt in Deutschland klaren Regelungen nach dem Waffengesetz. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit oder Straftat verfolgt werden.
Anzeige nach dem Waffengesetz
Der Mann machte während der Maßnahmen von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entließen ihn die Beamten wieder auf freien Fuß.
Den 42-Jährigen erwartet nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz. Weitere Informationen zum Thema stellt auch die Bundespolizei bereit.
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