Auf Grundlage eines Beschlusses des Amtsgerichts Kรถln durchsucht die Polizei derzeit eine Arztpraxis in Leverkusen. Gegen den Inhaber der Praxis besteht der Anfangsverdacht nach ยง 278 StGB. Er soll verschiedenen Patienten – ohne diese zuvor auf ihren aktuellen Gesundheitszustand untersucht zu haben – jeweils ein Attest zum Gebrauch bei Behรถrden ausgestellt haben. Darin wird den Patienten bescheinigt, aus nicht nรคher spezifizierten medizinischen Grรผnden keine COVID-19-Impfung erhalten zu kรถnnen. Weitere Auskรผnfte werden Staatsanwaltschaft und Polizei mit Blick auf die laufenden Ermittlungen und zum Schutz von Persรถnlichkeitsrechten Verfahrensbeteiligter derzeit nicht erteilen.
